Hier finden Sie die Verwaltungs- und Benutzungsordnung vom S(kim).
Benutzungsordnung
Die Benutzung unserer Dienste wird geregelt in der Verwaltungs- und Benutzungsordnung der Zentralen Betriebseinheit Service | Kommunikation Information Medien - S(kim) - der HS Ostwestfalen Lippe (VBO S(kim)) vom 3. August 2005.
Ausführungsbestimmungen zu § 8 der Verwaltungs- und Benutzungsordnung
Um Engpässe in der Medienversorgung zum Zwecke von Lehre und Forschung zu vermeiden wird die Anzahl der gleichzeitig entleihbaren Medien begrenzt. Mitglieder und Angehörige der Hochschule Ostwestfalen-Lippe dürfen in der Regel 50 Medien gleichzeitig entleihen, andere natürliche und juristische Personen maximal 20.
Lemgo, 03. März 2011
Ausführungsbestimmungen zu § 9 und § 10 der Verwaltungs- und Benutzungsordnung
In Handapparate können Professorinnen und Professoren und hauptberufliche Lehrkräfte für besondere Aufgaben der FH Lippe und Höxter längerfristig benötigte Medien entleihen. Die Leihfrist für die Handapparate endet mit Vorlesungsschluss des Sommersemesters. Eine Leihfristverlängerung ist möglich.
Laborapparate werden in den Laboratorien aufgestellt. Sie dienen dem arbeitsbegleitenden Lernen und Nachschlagen vor Ort. Pro Labor kann ein Apparat aufgestellt werden. Die Laborleiterin oder der Laborleiter ist für den Laborapparat verantwortlich. Sie oder er kann der Bibliothek eine Beauftragte oder einen Beauftragten benennen, die oder der dann nur allein zur Entleihe in den Laborapparat berechtigt ist. Standort des Laborapparates ist das jeweilige Labor.
Vorlesungsapparate dienen den Studierenden als Präsenzbestand zum Wiederholen und Vertiefen des Lehrstoffes bestimmter Lehrveranstaltungen. Auf Antrag der jeweiligen hauptamtlichen Lehrkraft werden sie in dem dafür vorgesehenen Bereich der Bibliothek bzw. auf den Internet-Seiten der Bibliothek zusammengestellt; hierzu ist der Bibliothek eine Liste der entsprechenden Medien zuzuleiten. Nach Ende der Vorlesungszeit werden die Vorlesungsapparate aufgelöst.
Bei den Präsenzbeständen handelt es sich um
a) Bibliographien und allgemeine Lexika
b) schwer ersetzbare oder besonders wertvolle Bücher
c) Bücher, die der Schonung bedürfen
d) Tafeln- und Mappenwerke
e) Präsenzexemplare
f) Vorlesungsapparate
g) Lieferungs- und Loseblattwerke
h) Medien, die von der Bibliothek ausschließlich im Netz oder an speziellen Arbeitsplätzen zur Verfügung gestellt werden.
Medien nach e) können über Nacht bzw. über das Wochenende ausgeliehen werden
Die Nachtausleihe ist von nachmittags 15.30 Uhr bis zum nächsten Tag 10.00 Uhr möglich, die Wochenendausleihe vom letzten Öffnungstag vor dem Wochenende 12.00 Uhr bis zum nächsten Öffnungstag nach dem Wochenende 12.00 Uhr. Für die Feiertagsausleihe gilt die Regelung der Wochenendausleihe.
Lemgo, 20. Oktober 2005, 14. Mai 2007 und 21. November 2011
An der Hochschule werden personenbezogene Daten im Einklang mit der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung verarbeitet. Die Grundlagen dafür sind in einem Maßnahmenkatalog festgehalten : Technisch-organisatorischen Maßnahmen (Link führt zu einem Download des PDFs)