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Prüfungsorganisation

Ein wesentlicher Bestandteil im Studien-Lifecycle ist die Überprüfung und Bestätigung der Leistungserbringung, um den angestrebten Abschluss zu erlangen. Um dieses qualitätsgesichert als auch rechtssicher zu Gestalten, gibt es bewährte (Verwaltungs-) Prozesse, welche der Verantwortung der jeweiligen Fachbereiche obliegen. Neben der Organisation regelmäßig auftretender Prüfungen innerhalb der jeweiligen Prüfungszeiträume, müssen dabei auch Verfahren zur Anerkennung von Leistungen sowie der Umgang in Streitfällen (Widersprüche als auch u.a. Täuschungsversuche) geregelt sein. Hierfür sind - neben standardisierter Prozesse - eine klare Rollendefinition und Verständnis notwendig, um rechtssicher agieren zu können.

Daher gliedert sich diese Seite wie folgt auf, um klare Empfehlungen zur Handlungssicherheit zu bieten:

Prozessbeherrschung in Arbeitsvorgängen

Prozesse

Die Prozesse im Bereich Prüfungsorganisation, welche zum Leistungsprozess "Studium und Lehre" gehören, umfassen die Planung, Organisation, Durchführung als auch im späteren Verlauf die Verarbeitung der Ergebnisse (inkl. der Ausstellung von Dokumenten). Neben vielen Prozessbeteiligten in den Fachbereichen (wie z. B. Prüfungsämter, Prüfungsausschussvorsitzende, Planer, und Prüfer) besteht eine hohe Notwendigkeit einer zielgerichteten IT-Unterstützung. Die empfohlenen und bewährten (admistrativen) Prozesse sind dabei im Prozessportal abgebildet:

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Überblick über Aufgaben und Rechte

Rollen

Prüfungsausschuss

Vgl. § 8 Allg. Teil der Bachelor- und Masterprüfungsordnung

    MitgliederAmtszeit
    Vorsitzende:r4 Jahre
    Stellvertretende:r Vorsitzende:r4 Jahre
    Mitglied der Gruppe der Professorinnen und Professoren4 Jahre
    Mitglied der Gruppe der wissenschaftlichen Mitarbeitenden4 Jahre
    Mitglied wird aus der Gruppe der Studierenden1 Jahr
     

    Aufgaben

    • Organisation von Prüfungen und die durch den Allgemeinen Teil und der jeweiligen SPO zugewiesenen Aufgaben
    • Sicherstellung der Einhaltung der prüfungsrechtlichen Bestimmungen sowie der ordnungsgemäßen Durchführung der Prüfungen
    • Entscheidung bei Widersprüchen in Prüfungsverfahren
    • Berichtet dem Fachbereich über die Entwicklung der Prüfungen und Studienzeiten (mind. einmal im Jahr)
    • Eine detailierte Übersicht der Aufgaben finden Sie hier: Aufgaben Prüfungsausschuss (pdf)

    Rechtliche Hinweise

    • Wahlgremium: Der Prüfungsausschuss wird durch den Fachbereichsrat gewählt
    • Wiederwahl: Eine Wiederwahl der Mitglieder ist zulässig
    • Erweiterung: Die Fachbereiche können in der SPO abweichend regeln, dass ein weiteres Mitglied mit Stellvertretung aus der Gruppe der Professorinnen und Professoren und ein weiteres Mitglied mit Stellvertretung aus der Gruppe der Studierenden gewählt wird
    • Delegationsbeschluss: Der Prüfungsausschuss kann die Erledigung der ihm in diesem Allgemeinen Teil der Bachelor- und Masterprüfungsordnungen und in den SPO'en zugewiesenen Aufgaben mit Ausnahme der Entscheidung über Widersprüche auf den Prüfungsausschussvorsitz übertragen: Vorlage Delegationsverfügung PAV (pdf)
    • Verschwiegenheitserklärung: Studentische Mitglieder haben eine Verschwiegenheitserklärung für Ihre Tätigkeit im Prüfungsausschuss abgeben: Formular Verschwiegenheitserklärung (pdf)
    • Behörde: Prüfungsausschuss ist eine Behörde im Sinne des Verwaltungsverfahrens- und Verwaltungsprozessrechts
    • Beiwohnen von Prüfungen: Mitglieder des Prüfungsausschusses haben das Recht, der Abnahme der Prüfungen beizuwohnen (ausgenommen sind studentische Mitglieder, die sich am selben Tag der gleichen Prüfung unterziehen wollen)
    Modulverantwortliche

    Aufgaben

    • Festlegen der Prüfungsform im Rahmen der Prüfungsplanung zur Genehmigung durch den PAV
    • Inhaltliche Prüfung im Rahmen von Verfahren zur Anerkennung von Leistungen
    Prüfer

    vgl. § 65 NRWHG

    Aufgaben

    • Prüfungsabnahme (i. d. R. inklusive Erstellung der Prüfungsaufgaben)
    • Bewertung von Prüfungsleistungen
    • Einhaltung organisatorischer Vorgaben für Prüfungsablauf/ Bewertungsmaßstäbe, um Chancengleichheit zu wahren

    Qualifikation

    • Fachlich
      • mindestens die durch die Prüfung festzustellende oder eine gleichwertige Qualifikation
      • Zur Abnahme befugt sind „die an der Hochschule Lehrenden…“ d.h. diejenigen, die weisungsfreie Lehre betreiben.
    • Persönlich
      • faires Verhalten
      • prüfungsfähig, d.h. keine wesentliche verminderte Konzentrationsfähigkeit (z.B. nicht geschwächt durch Fieber oder Schock z.B. nach Verkehrsunfall auf dem Weg zur Prüfung)
    Beisitzende

    vgl. § 65 Abs. 2 Satz 2 NRWHG

    Aufgaben

    • kein aktives Mitwirken an der Prüfung (weder an der Abnahme, noch an der Bewertung)
    • Überwachung der ordnungsgemäßen Durchführung der Prüfung

    Qualifikation

    • sachkundig (Umfang ist gesetzlich nicht definiert)
    • notwendige „Sachkunde“ steht deutlich hinter den Qualifikationsanforderungen des Abs. § 65 Abs. 1 zurück
    Aufsicht

    Aufgaben

    • Überwachung des Prüfungsvorganges
    • Ausgabe der Prüfungsunterlagen
    • Belehrung der zu prüfenden Studierenden
      • Prüfungsfähigkeit,
      • Hinweis auf erlaubte Hilfsmittel
      • Umgang mit Täuschungen
    • Protokollierung

    Qualifikation

    • keine Sachkunde notwendig
    • verantwortungsbewusst
    Prüfungsamt

    Aufgaben

    • Unterstützung bei der Planung und Umsetzung von Prüfungen
    • Sicherstellung die fristgerechten Prüfungsanmeldung

    • Unterstützung der PAV'en im Rahmen von Anerkennungsverfahren von Leistungen

    • Erstellung von Abschlussdokumenten und Notenbescheinigungen in enger Zusammenarbeit mit den jeweiligen PAV'en

    • Aufbewahrung prüfungsrelevanter Dokumente und Sicherstellung der fristgerechten Vernichtung gem. Aufbewahrungsordnung

    Dekanat

    Aufgaben

    • Planung und Abstimmung von Prüfungen mit den Modulverantwortlichen
    • Veröffentlichung der Prüfungspläne inkl. Prüfungsformen als auch Prüfer über Modulhandbuch in enger Zusammenarbeit mit den jeweiligen PAV'en

    Gemeinsam Prüfungen effizient gestalten

    Ansprechpersonen

    Haben Sie Fragen oder brauchen Unterstützung bei der Prüfungsorganisation? Dann sprechen Sie uns bitte an:

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