
Am 01.03.2018 tritt das Gesetz zur Angleichung des Urheberrechts an die aktuellen Erfordernisse der Wissensgesellschaft (UrhWissG) in Kraft. Damit gelten neue Regelungen zur Nutzung urheberrechtlich geschützter Werke in Bildung und Wissenschaft. Die bisherigen Regelungen aus dem viel diskutierten §52a des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) und anderen Ausnahmeparagraphen (Schrankenregelungen) werden neu strukturiert und zusammengeführt.
Eine besondere Entlastung stellt die ausdrückliche Feststellung dar, dass eine pauschale Vergütung für die Nutzung urheberrechtlich geschützter Literatur im Wissenschaftsbetrieb ausreichend ist. Damit ist die von der VG Wort lange geforderte Einzelvergütung vom Tisch - die gesetzlichen Regelungen gelten vorrangig.
Unterstützungsangebot für Lehrende der Hochschule OWL
Zur Einordnung der neuen Regelungen und der Konsequenzen für Ihre Lehre bieten S(kim) und IWD auch weiterhin Schulungen zu den folgenden Fragestellungen an:
- Welche Lehrmaterialien dürfen Sie Studierenden elektronisch bspw. über unsere Lernplattform eCampus (ILIAS) zur Verfügung stellen?
- Welche Rahmenbedingungen müssen bei einer Nutzung nach dem UrhWissG eingehalten werden?
- Was gibt es alternativ an freien, vielleicht auch eigenen Materialien (Open Access und Co.)?
- Welche Unterstützung (lizenziertes Material, Beratung) bietet die Bibliothek?
Der nächste Termin
Unser im Februar anstehendes Schulungsangebot finden Sie hier.
Ansprechpartner
Telefon: +49 5261 702 2222
E-Mail: support(at)hs-owl.de