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Studienfinanzierung

Für viele junge Menschen, die häufig das erste Mal von Zuhause ausziehen, stellt sich natürlich die Frage, welche Kosten in welcher Höhe kommen auf mich zu und wie finanziere ich diese?

Kosten während des Studiums

Regelmäßig führt das Deutsche Studentenwerk eine Sozialerhebung durch, die zentrale Befunde zur aktuellen Lebenssituation der deutschen und bildungsinländischen Studierenden in Deutschland enthält. An der 22. Sozialerhebung haben sich knapp 188.000 Studierende im Sommersemester 2021 an der Studie beteiligt, die auch Angaben zu den monatlichen Ausgaben Studierender während des Studiums veröffentlicht.

Laut der Studie lagen die Lebenhaltungskosten von ledigen Studierenden im Erststudium, die allein oder in einer WG wohnen und in einem Vollzeitstudium in Präsenz eingeschrieben sind im Sommersemester 2021 im Bundesdurchschnitt monatlich bei etwa 850 Euro.

Natürlich varrieren diese Angaben und sind nicht allgemeingültig. Hinsichtlich der Miete, die das Portemonnaie der Studierenden am meisten belastet, spielt eine Rolle, ob diese ein WG-Zimmer oder eine eigene Wohung beziehen. Und auch der Wohnnort eine entscheidender Faktor, denn Mieten in Großstädten liegen in der Regel häufig weitaus höher als in ländlicheren Gebieten oder weniger zentralen Stadtteilen.

Finanzierungsmöglichkeiten

Die Einnahmequellen zur Deckung der Kosten während des Studiums sind vielfältig und reichen von der finanziellen Unterstützung durch die Eltern, über den Bezug von BAföG-Leistungen bis hin zum eigenen Einkommen durch Nebenjobs.

Flyer "Ein Studium finanzieren"

Vielen Studierenden ist gar nicht bewusst, welche unterschiedlichen Finanzierungsmöglichkeiten es gibt, welche davon für sie in Frage kommen, wo sie sich informieren können und eine umfassende Beratung in Anspruch nehmen können.

Die Zentrale Studienberatung beantwortet gerne erste Fragen und vermittelt Ihnen hilfreiche Adressen. Wir bieten jedoch keine individuelle Finanzierungsberatung an und informieren nicht tiefgehend zu den einzelnen Finanzierungsmöglichkeiten.

Im Folgenden nennen wir Ihnen Ansprechpartner:innen innerhalb und außerhalb der Hochschule, die Ihnen Fragen zur Studienfinanzierung beantworten können. Zudem haben wir für Sie hilfreiche Links zur Eigenrecherche zusammengestellt:

BAföG

BAföG steht BundesAusbildungsrderungsGesetz. Mit der staatlichen Ausbildungsförderung sollen junge Menschen eine Ausbildung finanzieren können, wenn sie oder ihre Familie dazu nicht in der Lage sind. Studierenden-BAföG wird in der Regel zur Hälfte als Zuschuss (Geschenk!) und zur Hälfte als zinsloses Darlehen gewährt. Von der Darlehenssumme muss man insgesamt maximal 10.010,- Euro zurückzahlen.

Nähere Informationen zu den Voraussetzungen und Fördersätzen können Sie den folgenden Links entnehmen:

Flyer "BAföG"

FAQs BAföG


BAföG-Anträge

Studierende der Technischen Hochschule Ostwestfalen-Lippe richten ihren Antrag an das Amt für Ausbildungsförderung des Studierendenwerks Bielefeld. Auch wenn Sie sich nicht sicher sein sollten, ob Sie BAföG-berechtigt sind, stellen Sie bitte dennoch in jedem Fall einen Antrag!

BAföG-Anträge erhalten Sie

Bei Fragen zum BAföG-Antrag wenden Sie sich direkt an das Studierendenwerk Bielefeld.

 

Nebenjobs

Ob als Werksstudent:in, im Café, an der Supermarktkasse oder als studentische Hilfskraft an der Technischen Hochschule Ostwestfalen-Lippe – für Studierende gibt es viele Möglichkeiten neben dem Studium Geld zu verdienen.

Wie viel Sie neben dem Studium jobben können und wollen ist ganz individuell und hängt entscheidend davon ab, wie gut Sie das mit Ihrem Studium vereinbaren können.

Erste Informationen, was bei der Arbeit neben dem Studium hinsichtlich Steuern und Sozialversicherungspflicht zu beachten ist, bietet zum Beispiel das Deutsche Studentenwerk.

Flyer "Jobben"

Stipendien

Die verschiedensten Organisationen vergeben Stipendien: Parteien, Kirchen, der Staat, Kommunen oder private Stiftungen. So sind neben guten Noten beispielsweise soziales Engagement in Politik, Kirchen, Sportvereinen oder Nachbarschaftshilfe von Bedeutung. Auch die Herkunft und finanzielle Lage des Elternhauses können Berücksichtigung finden.

Die Förderung durch ein Stipendium bedeutet nicht nur finanzielle Unterstützung: Zusätzlich werden noch Ferienakademien, Seminare, Workshops und Praktika angeboten, die weit über das Fachliche hinausgehen und Kontakte zur Berufswelt ermöglichen.

Die Stipendiensuche ist sehr individuell und bedarf einer intensiven Auseinandersetzung mit den jeweiligen Förderprogrammen. Wer sich für ein Stipendium interessiert, sollte sich intensiv mit den unterschiedlichen Förderprogrammen auseinandersetzen. Geeignete Startpunkte für Ihre eigene erste Recherche können folgende Seiten sein:

Nähere Informationen, Beratung und weiterführende Links finden Sie auf den Seiten des Career Service.

Studienkredite

Die meisten Studienkredite sind nicht dazu gedacht, darüber ein komplettes Studium zu finanzieren. Sie bieten neben dem Unterhalt durch die Eltern oder dem Einkommen durch einen Nebenjob eine weitere finanzielle Unterstützung.

Sie können vor allem dann eine Option sein, wenn Sie Ihr Studium unabhängig von den Eltern fortsetzen möchten oder in der letzten Phase Ihres Studiums keine Zeit zum Jobben bleibt. Weil Sie bei einem Kredit immer mit Schulden in den Beruf starten, sollten Sie zuerst alle Alternativen prüfen. Wenn Sie sich für die Aufnahme eines Kredits entscheiden, lassen Sie sich von mehreren Instituten beraten, stellen Sie einen Kostenplan auf und vergleichen Sie die Angebote.

Wohngeld

Prinzipiell haben Studierende keinen Anspruch auf Wohngeld, wenn Sie „dem Grunde nach“ einen Anspruch auf BAföG haben, also das Studium grundsätzlich förderungsfähig ist. Dies ist unabhängig davon, ob sie auch tatsächlich BAföG erhalten oder nicht (z.B. wenn Sie kein Geld erhalten aufgrund eines zu hohen Einkommens der Eltern).

Es gibt jedoch Umstände, in denen Studierende dennoch die Möglichkeit haben, Wohngeld zu beantragen. Dies könnten beispielsweise sein:

  • Altersgrenze für den BAföG-Anspruch wurde überschritten
  • später Fachrichtungswechsel ohne „triftigen Grund“
  • Überschreiten der Förderhöchstdauer (meist Regelstudienzeit)
  • Zweitstudium

Mehr Informationen erhalten Sie bei den folgenden Einrichtungen: