Häufig gestellte Fragen
Studieninteressierte

Wann muss ich mich bewerben?
Da die Bewerbung direkt an die Unternehmen gerichtet wird, empfehlen wir eine Bewerbung mindestens ein Jahr vor Studien- bzw. Ausbildungsbeginn. An der Technischen Hochschule Ostwestfalen-Lippe müssen Sie sich bis spätestens zum 15. Juli für unsere zulassungsbeschränkten Studiengänge beziehungsweise bis zum 15. Oktober für unsere zulassungsfreien Studiengänge im Jahr des Studienbeginns bewerben.
Gibt es einen Numerus Clausus?
Die Studiengänge, in denen ein Duales Studium möglich ist, sind überwiegend zulassungsfrei, d. h. Sie können sich unabhängig von Ihrem Notendurchschnitt an der Technischen Hochschule Ostwestfalen-Lippe einschreiben. Sollte Ihr Studiengang zulassungsbeschränkt sein, reicht für Sie als Dual-Student oder -Studentin die Vorlage eines Ausbildungsvertrages aus.
Wie sind die Zulassungsvoraussetzungen?
Beim dualen, kooperativen oder Teilzeitstudium gelten die gleichen Zulassungsvoraussetzungen wie bei einem normalen Studium. Beim Modell mit paralleler betrieblicher Ausbildung ist der Nachweis von Grund- und Fachpraktika aufgrund der Ausbildungsphasen im Unternehmen nicht notwendig. Beim Modell mit betrieblicher Praxis müssen Sie ein Grundpraktikum vorab nachweisen, soweit dies Voraussetzung für den jeweiligen Studiengang ist.
Wie lange dauert das Studium?
Das Studium mit integrierten Praxisphasen dauert drei Jahre. Wenn Sie parallel noch einen Ausbildungsabschluss anstreben, verlängert sich die Zeit um ein Jahr Ausbildungszeit im Betrieb (in der Regel vorgelagert).
Bekomme ich eine Vergütung vom Unternehmen?
In der Regel schließt das Unternehmen einen Ausbildungs-/Praxisvertrag mit Ihnen ab, in dem eine Vergütung vereinbart wird. Die Höhe der Vergütung ist nicht festgelegt, orientiert sich aber oftmals an der üblichen Ausbildungsvergütung.
Muss ich Studienbeiträge zahlen?
An der Technischen Hochschule Ostwestfalen-Lippe werden keine Studienbeiträge erhoben sondern Semesterbeiträge. Ob und in welcher Höhe das Unternehmen Sie dabei unterstützt, ist Vereinbarungssache.
Unternehmen

Welche Voraussetzungen muss ein Unternehmen erfüllen, um Partner des dualen, kooperativen oder Teilzeitstudiums zu werden?
Das Unternehmen muss fachlich und personell in der Lage sein, die Studierenden während der Praxisphasen zu betreuen. Sollen die Studierenden parallel einen Ausbildungsabschluss im Betrieb erwerben, müssen alle Voraussetzungen einer konventionellen betrieblichen Ausbildung erfüllt sein.
Welche Kosten entstehen für das Unternehmen?
Das Unternehmen und der Student bzw. die Studentin vereinbaren in dem Ausbildungs-/-Praxisvertrag eine monatliche Vergütung. Diese orientiert sich in der Regel an den üblichen Ausbildungsvergütungen. Den Semesterbeitrag tragen die Studierenden. Ob und in welcher Höhe eine Erstattung durch das Unternehmen erfolgt, vereinbaren Unternehmen und Studierende.
Wie sind die Rahmenvereinbarungen mit der Hochschule?
Das Unternehmen und die Technische Hochschule Ostwestfalen-Lippe schließen für jeden Studenten bzw. jede Studentin im dualen, kooperativen oder Teilzeitstudium einen Kooperationsvertrag ab.
Wie sehen Kooperations- bzw. Ausbildungsverträge aus?
Ansprechpartner für die Anfertigung von Ausbildungsverträgen ist die zuständige Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer. Vorlagen für den Kooperationsvertrag zwischen Hochschule und Unternehmen senden wir Ihnen gerne zu. Bitte wenden Sie sich für allgemeine Fragen an Professor Dr. Henning Trsek und für Fragen zur Vertragsgestaltung an James O'Reilly.
Wie finde ich interessierte Bewerberinnen und Bewerber?
Die Personalauswahl für das duale, kooperative oder Teilzeitstudium obliegt den teilnehmenden Unternehmen. Die Technische Hochschule Ostwestfalen-Lippe unterstützt Sie jedoch gern durch eine gezielte Ansprache und Beratung Studieninteressierter auf Informationsveranstaltungen, wie zum Beispiel dem Tag der offenen Tür.