Häufig gestellte Fragen
Auf dieser Seite beantworten wir Ihnen häufig gestellte Fragen rund um das Thema Bewerbung und Einschreibung an der TH OWL:
Fragen vor der Bewerbung
Die Zentrale Studienberatung informiert unter anderem auf einer eher allgemeinen Ebene über Aufbau, Inhalte, Teilgebiete und Schwerpunkte aller Studienfächer der jeweiligen Hochschule und über Studienbedingungen, Hilfs- und Unterstützungsangebote für Studierende und Studieninteressierte.
Weiterhin ist die Zentrale Studienberatung eine gute erste Anlaufstelle für alle Fragen rund um die Bewerbung für einen Studienplatz.
Die Studienfachberatung der einzelnen Studienfächer berät Sie unter anderem im Detail zum jeweiligen Studienfach, zu den Anforderungen, den genauen Inhalten, zum Stundenplan, zur Studien- und Prüfungsorganisation und hilft Ihnen bei Ihrer individuellen Schwerpunktsetzung im Studium.
Im Zentrum stehen in erster Linie Ihre Interessen, Fähigkeiten und Neigungen. Auch Gespräche mit Eltern und Lehrenden, aber auch mit "professionellen" Beratungseinrichtungen wie Studienberatung, Studienfachberatung und die Berufsberatung der Agentur für Arbeit können helfen.
Die Hochschulen bieten zudem ein vielfältiges Unterstützungsangebot wie z.B. Informationsveranstaltungen in Schulen und der Hochschule, Workshops zur Studienorientierung, Schnuppertage uvm. Hier erhält man bereits vor der Aufnahme eines Studiums einen Einblick in die Hochschulen, das Studium im Allgemeinen wie auch die Inhalte und Themen, mit denen sich Studienfächer beschäftigen. Auch Online-Tests wie das Selbsterkundungstool der Bundesagentur für Arbeit oder die Studiengangs-Datenbank unter www.hochschulkompass.de geben wichtige Anregungen.
Ja, alle Informationen zum Dualen Studium und eine Liste unserer Kooperationspartner finden Sie hier.
Fragen zu den Zulassungsvoraussetzungen
Sie benötigen:
eine Hochschulzugangsberechtigung (schulischer und praktischer Teil der Fachhochschulreife, die Allgemeine Hochschulreife, die fachgebundene Hochschulreife oder eine als gleichwertig anerkannte Zugangsberechtigung)
ein fachbezogenes Praktikum (je nach Studiengang)
Wenn Sie Ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland erworben haben, erhalten Sie nähere Informationen beim International Office.
Es gibt Schulabschlüsse, bei denen zunächst nur der schulische Teil der Fachhochschulreife (FHR) erlangt wird. In diesem Fall ist in Ihrem Zeugnis notiert, welcher praktische Teil für den vollen Erwerb der FHR erforderlich ist. Die Ableistung eines einschlägig halbjährigen Praktikums muss von der Schule, die den schulischen Teil aushändigt, anerkannt und bestätigt werden. Bei einem einjährig gelenkten Praktikum muss dieses vom Praktikumsbetrieb auf einem Formblatt bestätigt werden.
Als praktischer Teil kann auch eine mindestens 2-jährige Berufsausbildung gelten.
Das Zeugnis des schulischen und praktischen Teils der Fachhochschulreife, der Allgemeinen oder Fachgebundenen Hochschulreife muss bei der Einschreibung vorgelegt werden.
Studieninteressierten ohne Hochschulreife wird der Weg über die berufliche Qualifikation ermöglicht. An die Stelle von Allgemeiner Hochschulreife, Fachgebundener Hochschulreife oder Fachhochschulreife tritt die berufliche Qualifikation als Nachweis der Studierfähigkeit. Mehr Informationen zum Zugang als beruflich Qualifizierte an der TH OWL erhalten Sie unserer Website.
Fragen zum Grundpraktikum
Für einige Studiengänge benötigen Sie vor Studienbeginn ein fachbezogenes Grundpraktikum als Zulassungsvoraussetzung. Im weiteren Studienverlauf wird oft ein weiteres Praktikum benötigt, das sogenannte Fachpraktikum. Das zum Erwerb der vollen Fachhochschulreife benötigte Praktikum darf nicht mit dem fachbezogenen Praktikum verwechselt werden.
Wenn die Tätigkeiten jedoch vergleichbar sind, kann der praktische Teil der Fachhochschulreife für das fachbezogene Praktikum anerkannt werden.
Informationen zu den geforderten Inhalten finden Sie auf der Website des jeweiligen Fachbereichs.
Art und Umfang des Praktikums sind abhängig vom gewünschten Studiengang. Es werden maximal 8 Wochen Praktikum gefordert. Es wird zwischen Grundpraktikum vor dem Studium und Fachpraktikum (Fristen während des Semesters, je nach Studiengang) unterschieden.
Wenn Sie die für den Studiengang geforderten Tätigkeiten in der Ausbildung absolviert haben, werden diese komplett als fachbezogenes Praktikum anerkannt.
Wenn Sie in der angefangenen Berufsausbildung die Tätigkeiten des geforderten Praktikums erfüllt haben und dies mit einer Bescheinigung nachweisen, so wird es je nach Dauer der Tätigkeiten innerhalb der abgebrochenen Berufsausbildung anerkannt.
Wenn Sie die Tätigkeiten des geforderten Praktikums abgeleistet haben, der zeitliche Umfang passt und Sie dies mit einer Bescheinigung nachweisen, wird es anerkannt.
Die Praktikumsbescheinigung auf Firmenbriefbogen mit Unterschrift muss die für den Studiengang geforderten und abgeleisteten Tätigkeiten und den kompletten Zeitraum sowie Ihre persönlichen Adressdaten enthalten.
Sofern für den Studiengang, für den Sie sich einschreiben möchten, ein Praktikum vor Studienbeginn gefordert ist, muss dies bis zum Beginn der Lehrveranstaltungen komplett absolviert sein. Sie können das Grundpraktikum nicht während des Studiums absolvieren. Zur Einschreibung wird, falls Sie zu diesem Zeitpunkt noch im Praktikum sind, eine vorläufige Bestätigung vom Betrieb benötigt (Zeitraum/Tätigkeiten).
Bringen Sie zur Einschreibung eine vorläufige Bescheinigung/Vertrag mit, in dem die Inhalte des Praktikums und der Zeitraum notiert sind.
Bitte beachten Sie, dass Sie das Praktikum bis zum Beginn der Lehrveranstaltungen abgeschlossen haben müssen.
Die Mitarbeitenden des Immatrikulationsamtes entscheiden über die Anerkennung der Praktika, wenn diese eindeutig sind. In unsicheren Fällen können Sie sich das Praktikum bei der oder dem Prüfungsausschussvorsitzenden des Fachbereiches anerkennen lassen.
Sie können das Praktikum in mehrere Zeitabschnitte aufteilen. Das Praktikum kann auch in Teilzeit absolviert werden, muss sich aber auf die Anzahl der Wochen in Vollzeit (mind. 35 Std.), die absolviert werden müssen, hochrechnen lassen. Ein Praktikumsabschnitt von mind. 3 Wochen ist empfehlenswert.
Der Betrieb ist für die Unfallversicherung zuständig.
Ein Schülerpraktikum aus der Sekundarstufe I wird nicht angerechnet.
Wenn Sie beim Erwerb des praktischen Teils der FHR die für den Studiengang geforderten Tätigkeiten absolviert haben, wird es anerkannt.
Eine passende Berufsausbildung wird ebenfalls anerkannt.
Entsprechende Tätigkeiten bei der Bundeswehr, beim Bundesfreiwilligendienst und beim Freiwilligen Sozialen Jahr, die zu dem gewünschten Studiengang passen, werden von der oder dem Prüfungsausschussvorsitzenden des Fachbereiches geprüft und eventuell anerkannt.
Fragen zum Bewerbungsverfahren
Bewerbende mit deutschem Abitur/Fachabitur für das 1. Fachsemester (Bachelor) bewerben sich für zulassungsfreie Studiengänge online über unsere Homepage oder für zulassungsbeschränkte Studiengänge über www.hochschulstart.de.
Bewerbende mit deutschem Abitur/Fachabitur für ein höheres Fachsemester (Bachelor und Master) bewerben sich mit unserem Antrag. Weitere Hinweise finden Sie unter „Besondere Voraussetzungen für Hochschulwechsler und höheres Fachsemester“.
Bewerbende mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung für einen dualen Studiengang bewerben sich online über unsere Homepage. Weitere Informationen finden Sie hier.
Die Angaben zu den Bewerbungsfristen für unsere Bachelorstudiengänge finden Sie unter Termine und Fristen. Eine Übersicht zu den Fristen für Masterstudiengänge finden Sie auf der Seite Bewerbung für einen Masterstudienplatz.
Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen steht nur eine gewisse Anzahl an Studienplätzen zur Verfügung. Seit dem WS 2021/2022 gibt es neue Regeln für die Vergabe der Studienplätze.
Hinweis: Als Wartezeit wird die Zeit bezeichnet, die zwischen dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung und dem Beginn des Erststudiums vergeht. Solange man nicht an einer deutschen Hochschule eingeschrieben ist, ist unerheblich, was man in der Zwischenzeit macht. Sie sammeln die Wartezeit automatisch und müssen sich dafür nirgends anmelden oder registrieren.
Nein, die Studienplätze werden nicht nach der Reihenfolge der Bewerbungen vergeben. Sie können sich solange bewerben, wie das Bewerbungsportal geöffnet ist. Bewerben Sie sich also bitte erst, wenn Sie Ihr Abschlusszeugnis und somit Ihre Durchschnittsnote haben.
Seit dem WS 2021/2022 verbessert sich bei dem Verfahren der TH OWL die Note um 0,2 je Wartesemester. Maximal werden 7 Wartesemester angerechnet.
Bewerbende mit deutscher Hochschulzugangsberechtigung für einen
zulassungsfreien Bachelorstudiengang erhalten am Ende der Bewerbung eine Zulassung als pdf und Informationen per E-Mail. Die Zulassung ist im Account abrufbar.
zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengang erhalten, falls Sie den NC / die Wartezeit erfüllen, nach Abschluss des Zulassungssverfahrens einen Zulassungsbescheid. Bewerbende über hochschulstart.de erhalten Ihren Zulassungsbescheid nach Annahme eines Zulassungsangebotes ebenfalls im Bewerberportal.
Falls nicht alle Studienplätze vergeben wurden, findet ein Nachrückverfahren statt. Die Information über die Zulassung erhalten Sie per E-Mail. Sie müssen sich dafür nicht noch einmal bewerben.
Nein, wir führen für die Auswahl in der Wartezeit-Quote keine Wartelisten, auf denen Sie "nach oben rutschen" könnten. Alte Bewerbungen werden nach Abschluss eines Vergabeverfahrens gelöscht. Sie müssen sich also zu jedem Semester erneut bewerben.
Das Losverfahren ist eine spezielle Form der Studienplatzvergabe nach dem Zufallsprinzip. Die Hochschule führt das Losverfahren erst dann durch, wenn die gesetzlich vorgeschriebenen Vergabeverfahren (Haupt- und Nachrückverfahren) durchgeführt wurden und trotzdem noch Studienplätze unbesetzt sind. In das Losverfahren werden auch Studienplätze aufgenommen, die aufgrund eines Rücktritts von der Immatrikulation wieder frei geworden sind.
Am Losverfahren können auch diejenigen teilnehmen, die sich vorher nicht für einen Studiengang beworben haben.
Fragen zur Einschreibung
Nach einer erfolgreichen Bewerbung erhalten Sie per E-Mail eine Studienplatzzusage mit der Aufforderung, die dort aufgeführten Unterlagen einzureichen. Die erforderlichen Unterlagen müssen innerhalb einer vorgegebenen Frist ausschließlich online eingereicht werden. Es werden keine postalischen Unterlagen eingefordert oder entgegengenommen.
Zur Einschreibung müssen Sie nachweisen gesetzlich krankenversichert zu sein. Sind Sie über eine private Krankenversicherung versichert, müssen Sie sich von der Krankenkasse bestätigen lassen, von der Versicherungspflicht befreit zu sein. Der Nachweis der gesetztlichen Krankenversicherung erfolgt ab dem 01. Dezemeber 2021 voll elektronisch über das sogenannte "Studentische Meldeverfahren". Damit ist es künftig nicht mehr notwendig, Papierbescheinigungen bei der Hochschule einzureichen. Bei einer Einschreibung an der TH OWL setzen Sie sich bitte mit einer gesetzlichen Krankenkasse Ihrer Wahl zusammen und bitten um eine digitale Meldebescheinigung für die TH OWL
Der Datentransfer zwischen Hochschulen und Krankenkassen muss aufgrund gesetzlicher Bestimmungen künftig voll elektronisch stattfinden. Dies erfolgt mit Hilfe des "Studentischen Meldeverfahrens SMV". Innerhalb des Verfahrens werden meldepflichtige Daten zwischen Hochschulen und Krankenkassen ausgetauscht: Krankenkassen melden beispielsweise den Versicherungsstatus, Krankenkassenwechsel und Informationen zu ausstehenden Beiträgen. Die Hochschulen senden Informationen zu Beginn und Ende des Studiums der versicherten Studierenden. An der TH OWL erfolgt die Umstellung auf das elektronische Verfahren zum 01. Dezember 2021.
Sonstige Fragen
Wenn Sie eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung haben und anrechenbare Leistungen vorhanden sind, die eine Einstufung mindestens in das 2. Semester möglich machen, dann könne Sie sich bewerben Sie auf ein höheres Fachsemester direkt bei der Technischen Hochschule OWL bewerben. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Website für Fach- und Ortswechselnde.
Informieren Sie sich nach der Einschreibung, wie Sie sich Ihre bereits bestandenen Prüfungen anrechnen lassen können. Vorab können Sie mit der oder dem Prüfungsausschussvorsitzenden des Fachbereiches Rücksprache halten.
Ausführliche Informationen dazu finden Sie auf den Seiten für Zweithörende / Gasthörende.
(Stand: März 2020)