Bewerbung für einen Bachelor-Studienplatz
Die nachfolgenden Hinweise helfen Ihnen, sich für das erste Fachsemester in einem Bachelorstudiengang an der Technischen Hochschule Ostwestfalen-Lippe zu bewerben.
Zulassungsfreie Studiengänge
Für die zulassungsfreien Studiengänge müssen Sie sich nicht bewerben. Sie können sich dieses Jahr vom 2. Mai bis zum 15. Oktober direkt online über unser KIS-Portal einschreiben.
Zulassungsbeschränkte Studiengänge
In den zulassungsbeschränkten Studiengängen werden die Plätze für das erste Fachsemester im Rahmen des Dialogorientierten Serviceverfahrens (DoSV) vergeben. Dieses Zulassungsverfahren koordiniert hochschulstart.de.
Vor Ihrer Online-Bewerbung sollten Sie folgende Hinweise lesen und beachten:
Gut zu wissen: Für alle Studienanfängerinnen und -anfänger werden Einführungsveranstaltungen und Orientierungswochen angeboten. Die Termine erfahren Sie nachdem Sie sich als Studentin oder Student eingeschrieben haben durch den jeweiligen Fachbereich.
Bewerbung für ein Erststudium
Sofern Sie noch kein anderes Studium abgeschlossen haben, müssen Sie mit der Bewerbung zunächst keine Zeugnisse vorlegen. Diese werden erst bei der Einschreibung geprüft.
Bewerbung für ein Zweitstudium
Sie gehören zu diesem Bewerberkreis, wenn Sie spätestens bis zum 15. Juli ein Zeugnis über den erfolgreichen Abschluss eines Studiums an einer deutschen Hochschule besitzen. Die Technische Hochschule Ostwestfalen-Lippe stellt drei Prozent der Studienplätze für ein Zweitstudium zur Verfügung.
Sie müssen bis zum 15. Juli unter Angabe Ihrer Bewerbernummer, die Sie bei der Online-Bewerbung erhalten, folgende Unterlagen per Post an das Immatrikulationsamt schicken:
- Antrag Vorlage begründeter Unterlagen
- Beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses des Erststudiums mit erkennbarer Abschlussnote
- Motivationsschreiben (formlos) über die Beweggründe für den Zweitstudienwunsch mit Angaben über die bisherige Ausbildung, berufliche Tätigkeiten und angestrebtes Berufsziel
Sonderanträge
Sonderanträge sind in den folgenden Fällen möglich:
Härtefallantrag
Die Technische Hochschule Ostwestfalen-Lippe hält bis zu drei Prozent der Studienplätze für Fälle außergewöhnlicher Härte vor. Im Rahmen dieser Quote führt die Anerkennung eines Härtefallantrages ohne Beachtung der Auswahlkriterien (Durchschnittsnote, Wartezeit) unmittelbar zur Zulassung, vor allen anderen Bewerberinnen und Bewerbern.
Nachteilsausgleich
Ein anerkannter Antrag auf Nachteilsausgleich berücksichtigt besondere persönliche, nicht von Ihnen zu vertretende Gründe, die sich nachteilig auf die Durchschnittsnote oder Wartezeit ausgewirkt haben. Diesen Antrag können Sie nur für ein Erststudium stellen.
Umfangreiche Informationen zu den Antragsmöglichkeiten finden Sie in den Hinweisen zu Sonderanträgen.
Hinweis: Beachten Sie bitte, dass Ihr Sonderfall durch die beigefügten Belege so deutlich dargestellt sein muss, dass eine außenstehende Person Ihre Argumente anhand der Unterlagen nachvollziehen kann.
Mit Hilfe des ausgefüllten Antrags Vorlage begründeter Unterlagen schicken Sie die zum Nachweis geeigneten Belege bitte bis zum 15. Juli an das Immatrikulationsamt.
Sollten Sie noch nicht volljährig sein, beachten Sie vor der Aufnahme eines Studiums bitte die Informationen für Minderjährige.