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Informationen zu zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengängen an der TH OWL

Die Studienplatzvergabe richtet sich nach der Verordnung über die Vergabe von Studienplätzen in Nordrhein-Westfalen (StudienplatzVVO NRW) in der jeweils aktuellen Fassung in Verbindung mit der Auswahl und Zulassungssatzung der TH OWL.

Die Regeln gelten ab dem Zulassungsverfahren zum Wintersemester 2021/2022. Bedingt durch die Neuregelung des NC-Verfahrens bieten die NC-Werte aus den vorangegangenen Verfahren keine Orientierung mehr und werden daher von der TH OWL nicht mehr veröffentlicht.

WICHTIG: Die Studienplätze werden nicht nach der Reihenfolge der Bewerbungen vergeben. Sie können sich solange bewerben, wie das Bewerbungsportal geöffnet ist. Bewerben Sie sich also bitte erst, wenn Sie Ihr Abschlusszeugnis und somit Ihre Durchschnittsnote haben.

Beim Orts-NC oder NC handelt es sich um den, für eine Zulassung zu einem zulassungsbeschränkten Studiengang, jeweils notwendigen Notendurchschnitt. Dieser steht nicht bereits im Vorfeld fest, sondern ergibt sich erst nach Ablauf der Bewerbungsfrist anhand der eingegangenen Bewerbungen. Der Orts-NC gibt dabei an, mit welchen Werten der letzte Studienplatz für diesen Studiengang vergeben wurde. Das bedeutet nicht, dass Sie in einem folgenden Semester auch mit diesen Werten einen Platz erhalten.

Zunächst werden Sonderquoten berücksichtigt:

3 % der Studienplätze für Zweitstudienbewerberinnen und -bewerber
7 % der Studienplätze für sogenannte Bildungsausländerinnen und -ausländer
2 % der Studienplätze für Minderjährige mit Wohnsitz in Hochschulnähe (Sonderantrag)
5 % der Studienplätze für sogenannte Härtefälle (Sonderantrag)

Bewerberinnen und Bewerber, die vor Beginn oder während eines Dienstes eine Zulassung erhalten haben bzw. eine Rückstellung beantragt haben, können ebenfalls einen Sonderantrag stellen und werden dann bei Vorliegen der Voraussetzungen bevorzugt zugelassen.

Nach Abzug dieser Sonderquoten werden die Studienplätze in den zulassungsbeschränkten Bachelorstudiengängen wie folgt vergeben:

20 % der Studienplätze werden innerhalb der Bestenquote vergeben. Hier erfolgt die Auswahl nach der Note der Hochschulzugangsberechtigung (HZB), also üblicherweise des Abiturs, der Fachhochschulreife oder des schulischen Teils der Fachhochschulreife. Innerhalb der gleichen Note erfolgt die Auswahl dann nach einem ggf. geleisteten Dienst (FSJ, Wehrdienst, etc.) und dem Losplatz, der automatisch vom System vergeben wird.

80 % der Studienplätze werden im Auswahlverfahren der Hochschule (AdH) vergeben. Hier erfolgt die Auswahl anhand der Verfahrensnote. Diese Note wird automatisch im Bewerbungsportal anhand der Note der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) sowie der Anzahl der Wartesemester (Halbjahr nach Erwerb der HZB, in dem man nicht an einer deutschen Hochschule eingeschrieben war) berechnet. Pro Wartesemester wird die Note der Hochschulzugangsberechtigung um 0,2 gemindert. Die Anrechnung der Wartezeit ist auf 7 Wartesemester begrenzt:

Beispiele:

Bewerber A hat eine Note von 3,0 und 3 Wartesemester. Im Zulassungsverfahren wird er mit einer Verfahrensnote von 2,4 innerhalb der AdH-Quote berücksichtigt (3,0 - 0,6 = 2,4).

Bewerberin B hat eine Note von ebenfalls 3,0 und 9 Wartesemester. Da nur 7 Wartesemester berücksichtigt werden können, nimmt sie mit einer Verfahrensnote von 1,6 innerhalb der AdH-Quote am Verfahren teil

(3,0 – 1,4 = 1,6).

Ein geleisteter Dienst und der Losplatz sind auch hier nachrangige Auswahlkriterien.

Innerhalb der AdH-Quote werden 4 % der Studienplätze außerdem an beruflich qualifizierte Studienbewerberinnen und -bewerber, also an Bewerberinnen und Bewerber ohne (Fach-)Hochschulreife vergeben.

In dieser Übersicht sind die einzelnen Kriterien dargestellt: