Bewerbung für beruflich Qualifizierte
Um an der TH OWL studieren zu können, muss in der Regel die allgemeine Hochschulreife, fachgebundene Hochschulreife oder die Fachhochschulreife nachgewiesen werden. Wenn Sie keinen dieser oder gleichwertiger Schulabschlüsse vorweisen können, gibt es dennoch Möglichkeiten, wie Sie als beruflich Qualifizierte:r ein Studium an der TH OWL aufnehmen können (gemäß § 49 Abs. 4 HZG NRW i. V. m. Berufsbildungshochschulzugangsverordung (BBHZG-VO)).
Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen (NC-Studiengängen) reserviert die TH OWL 4% der Studienplätze für beruflich Qualifizierte der Gruppe 1 und 2. Diese werden über das bundeweite Auswahlverfahren (DoSV) vergeben.
Es werden drei Gruppen von beruflich Qualifizierten mit verschiedenen Studienberechtigungen unterschieden:
Meister oder vergleichbar Qualifizierte
Zugang aufgrund beruflicher Aufstiegsfortbildung, § 2 BBHZG-VO
Wenn Sie einen Meister, Techniker oder eine gleichwertige Aufstiegsfortbildung abgeschlossen haben, können Sie sich bei zulassungsfreien Studiengängen grundsätzlich für ein Studium jeder Fachrichtung einschreiben, wenn Sie die alle weiteren Zugangsvoraussetzungen erfüllen (z. B. Grundpraktika). Ein Hochschulwechsel in einen gleichen oder fachlich verwandten Studiengang ist ebenfalls möglich.
Wenn Sie unter diese Bewerbergruppe fallen, können Sie sich während der regulären Bewerbungs- und Einschreibefristen über das KIS-Portal bewerben.
Einzureichende Unterlagen: Nachweis über die Meister-, Techniker- oder gleichwertige Aufstiegsfortbildung mit Angabe der Abschlussnote.
Fachtreue Bewerber:innen
Zugang aufgrund fachlich entsprechender Berufsausbildung und beruflicher Tätigkeit, § 3 BBHZG-VO
Wenn Sie eine mindestens 2-jährige Berufsausbildung absolviert haben, danach mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in diesem Beruf gesammelt haben und ein Studium in einem fachlich entsprechenden Studiengang beginnen möchten, fallen Sie unter die Gruppe der fachtreuen Bewerber:innen.
Wenn Sie unter diese Bewerbergruppe fallen, können Sie sich während der regulären Bewerbungs- und Einschreibefristen über das KIS-Portal bewerben.
Einzureichende Unterlagen: Nachweis über die abgeschlossene Berufsausbildung, Nachweis über die mind. 3 Jahre Berufserfahrung.
Sonstige beruflich Qualifizierte
Zugang aufgrund einer Zugangsprüfung oder eines Probestudiums § 4 BBHZG-VO
Wenn Sie eine mindestens 2-jährige Berufsausbildung absolviert haben und danach mindestens 3 Jahre Berufserfahrung in einem beliebigen Beruf gesammelt haben, fallen Sie unter die Bewerberuppe der sonstigen beruflichen Qualifizierten.
Der beruflichen Tätigkeit gleichgestellt sind die hauptverantwortliche und selbständige Führung eines Familienhaushalts, die Erziehung eines minderjährigen Kindes i.S.d. § 25 Abs. 5 BAföG, die Pflege von Angehörigen i.S.d. § 16 Abs.5 SGB X sowie ein freiwilliger Wehrdienst, Bundesfreiwilligendienst, freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder Tätigkeiten als Entwicklungshelfer:in.
Wenn Sie unter diese Bewerbergruppe fallen, haben Sie folgende Möglichkeiten:
§§ 6 und 7 BBHZG-VO
Die Zugangsprüfung dient der Feststellung, ob die fachlichen und methodischen Voraussetzungen für das Studium des angestrebten Studiengangs gegeben sind. Inhalt der Prüfung ist allgemeines und fachbezogenes Wissen. Weitere Informationen zum Ablauf und Verfahren finden Sie in der Ordnung zur Durchführung der Zugangsprüfung.
Die Zugangsprüfung besteht aus folgenden Teilen:
- Deutsch, Englisch und Mathematik (für alle NRW Hochschulen finden diese Prüfungen zentral an der Technischen Hochschule Köln statt). Auf der Seite der Landesrektorenkonferenz der HAW NRW finden Sie Musterprüfungen und -lösungen.
- Der studiengangsspezifische Prüfungsteil (findet an der TH OWL statt).
Die Teilnehmer:innen erhalten ein Zeugnis, das den angestrebten Studiengang sowie die Durchschnittsnote beinhaltet. Nicht bestandene Prüfungsteile können wiederholt werden.
Die bestandene Zugangsprüfung berechtigt zur:
- Studienaufnahme im 1. Fachsemester des jeweiligen Studiengangs an der Hochschule, an der Sie die Prüfung abgelegt haben.
- Teilnahme am Auswahlverfahren, wenn der angestrebte Studiengang zulassungsbeschränkt ist (NC-Studiengang), mit der Durchschnittsnote der Zugangsprüfung.
Anmeldung zur Zugangsprüfung:
Senden Sie das ausgefüllte Anmeldeformular sowie die Nachweise Ihrer Berufsausbildung sowie Ihrer 3 Jahre Berufserfahrung bis zum 1. April an immatrikulationsamt@th-owl.de.
§ 5 BBHZG-VO
Ein Probestudium ist ausschließlich in zulassungsfreien Studiengängen möglich und dauert mindestens 2 Semester. Während dieser Zeit müssen pro Probesemester mindestens 20 Credit Points erworben werden, um das Studium im Anschluss in diesem Fach fortsetzen zu können.
Ein Hochschulwechsel in den gleichen oder fachlich verwandten (zulassungsfreien) Studiengang ist möglich.
Bewerbung auf ein Probestudium
Senden Sie das ausgefüllte Formular sowie die Nachweise Ihrer Berufsausbildung sowie Ihrer 3 Jahre Berufserfahrung innerhalb der regulären Bewerbungs- und Einschreibefristen an immatrikulationsamt@th-owl.de.