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Bewerbung auf zulassungsbeschränkte Studiengänge

Besondere Fälle

Bei der Bewerbung auf zulassungsbeschränkte Studiengänge (NC-Studiengänge) können nachweisbare besondere Situationen berücksichtigt und dadurch die Zulassungschancen verbessert werden. Bitte beachten Sie, dass Sie einen Sonderantrag nur dann erfolgreich stellen können, wenn die jeweiligen strengen Voraussetzungen erfüllt sind.

In zulassungsfreie Studiengänge können Sie sich direkt innerhalb der Fristen einschreiben, wenn Sie die generellen Zugangsvoraussetzungen erfüllen.

Zweitstudium

Was gilt als Zweitstudium?

Sie gelten als Zweitstudienbewerber:in, wenn:

  • Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung einen Studiengang an einer deutschen Hochschule abgeschlossen haben.

Sie gelten nicht als Zweitstudienbewerber:in, wenn:

  • Sie noch kein Studium an einer deutschen Hochschule abgeschlossen haben und Sie lediglich das Fach wechseln oder ein weiteres Fach zusätzlich studieren möchten.
  • Sie einen Bachelorstudiengang abgeschlossen haben und einen Masterstudiengang beginnen möchten.
Zulassungsregelungen für das Zweitstudium

Bei zulassungsbeschränkten Studiengängen stellt die Technische Hochschule Ostwestfalen-Lippe mit Rücksicht auf diejenigen, die noch keinen deutschen Studienabschluss besitzen, eine Sonderquote von drei Prozent der Studienplätze für ein Zweitstudium zur Verfügung.

Die Auswahl dieser Bewerber:innen erfolgt ausschließlich in der o. g. Sonderquote. Die Rangfolge wird durch eine Messzahl bestimmt, die aus dem Ergebnis der Abschlussprüfung des Erststudiums und dem Grad der Bedeutung der Gründe für das Zweitstudium (Motivationsschreiben) ermittelt wird. Anlage 1 zu zu § 13 Absatz 2 Satz 2 der Vergabeordung NRW erläutert die Ermittlung der Messzahl bei der Auswahl für ein Zweitstudium.

Wie bewerbe ich mich auf ein Zweitstudium?

Im Online-Bewerbungsprozess wird abgefragt, ob Sie bereits ein Studium an einer deutschen Hochschule erfolgreich abgeschlossen haben. Wenn Sie sich auf einen zulassungsbeschränkten Studiengang (NC-Studiengänge) bewerben und Sie diese Frage mit „Ja“ beantworten können, müssen Sie bis zum 15. Juli unter Angabe der im KIS-Portal vergebenen Bewerbernummer folgende Unterlagen per Post an das Immatrikulationsamt senden:

  • Antrag Vorlage begründeter Unterlagen
  • Beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses des Erststudiums mit erkennbarer Abschlussnote
  • Motivationsschreiben (formlos) über die Beweggründe für den Zweitstudienwunsch mit Angaben über die bisherige Ausbildung, berufliche Tätigkeiten und angestrebtes Berufsziel

Postanschrift:
Technische Hochschule Ostwestfalen-Lippe
Immatrikulationsamt
Campusallee 12
32657 Lemgo

Bevorzugte Zulassung nach einem abgeleisteten Dienst

Wie werden abgeleistete Dienste im Vergabeverfahren berücksichtigt?

In folgenden Bewerbungssituationen können Dienste beim Vergabeverfahren berücksichtigt werden:

  1. Sie haben zu Beginn oder während eines Dienstes ein Zulassungsangebot oder eine Zulassung erhalten und können aus diesem Grund das Studium nicht zu dem entsprechenden Semester aufnehmen.
  2. Wenn Sie einen abgeleisteten Dienst bei der Bewerbung nachweisen können, können sich Ihre Zulassungschancen verbessern, da bei gleicher Puntzahl (Durchschnittsnote + Wartesemester) nachrangige Kriterien, wie ein abgeleisteter Dienst, herangezogen werden, um die Ranglistenreihenfolge zu bilden.

Hochschulstart.de informiert auf der Informationsseite zum Thema Dienste zu den Kriterien und zum Prozess, wie ein Dienst berücksichtigt werden kann.

Welche Dienste werden anerkannt?

Dauer von jeweils mindestens 6 Monaten:

  • Freiwilliges Soziales Jahr (FSJ)
  • Freiwilliges Ökologisches Jahr (FÖJ)
  • Bundesfreiwilligendienst (BFD)
  • Wehrdienst bis zur Dauer von 3 Jahren
  • Zivildienst
  • Anderer Dienst im Ausland (ADiA)
  • Europäischer Freiwilligendienst
  • Deutsch-Französischer Freiwilligendienst; als Internationaler Jugendfreiwilligendienst oder FSJ
  • Internationaler Jugendfreiwilligendienst
  • Freiwilligendienst „Weltwärts" und „Kulturweit"
  • Betreuung / Pflege nach Artikel 8 Absatz 3 Staatsvertrag über die Hochschulzulassung bis zur Dauer von 3 Jahren

Dauer von mindestens einem Jahr:

  • Entwicklungshelfer*in

Spitzensportler:innen

Welche Voraussetzungen gelten für Spitzensportler:innen?

Sie können in der Sonderquote für Spitzensportler:innen bevorzugt zugelassen werden, wenn Sie einem auf Bundesebene gebildeten Olympiakader (OK), Perspektivkader (PK), Ergänzungskader (EK), Nachwuchskader 1 (NK 1), Nachwuchskader 2 (NK2) oder Landeskader (LK) eines Bundesverbandes des Olympischen Sportbundes angehören.

Wie stelle ich den Antrag auf bevorzugte Zulassung?

Der Antrag auf bevorzugte Zulassung muss bis zum 15. Juli im Rahmen der Online-Bewerbung gestellt werden. Während des Bewerbungsprozesses wird abgefragt, ob Sie zu der Bewerbergruppe der Spitzensportler:innen gehören. Beantworten Sie diese Frage mit „Ja”, werden Sie im nächsten Schritt aufgefordert die erforderlichen Nachweise hochzuladen.

Als Nachweis können ausschließlich aktuelle Bescheinigungen über die Kaderzugehörigkeit berücksichtigt werdenl, aus denen sowohl die Eingliederung in den entsprechenden Kader als auch die Zugehörigkeit zum Deutschen Olympischen Sportbund hervorgehen.

Härtefälle

Wann liegt eine besondere Härte vor?

Für Fälle außergewöhnlicher Härte hält die TH OWL bis zu drei Prozent der Studienplätze vor. Sie können über einen Härtefall außergewöhnlich Umstände geltend machen, die eine sofortige Zulassung ohne Beachtung der regulären Auswahlkriterien (Durchschnittsnote und Wartezeit) zum Studium begründen.

Nicht jede Beeinträchtigung, mag sie auch als hart empfunden werden, rechtfertigt eine Zulassung als Härtefall. Detaillierte Informationen zu begründeten Umständen und erforderlichen Nachweisen finden Sie in den ergänzenden Informationen für Ihre Studienplatzbewerbung im Zentralen Vergabeverfahren für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge.

Wie stelle ich einen Härtefallantrag?

Ein Härtefallantrag muss bis zum 15. Juli im Rahmen der Online-Bewerbung gestellt werden. Während des Bewerbungsprozesses wird abgefragt, ob Sie einen Härtefallantrag stellen möchten. Beantworten Sie diese Frage mit „Ja”, werden Sie im nächsten Schritt aufgefordert die erforderlichen Nachweise hochzuladen.

Ihr Härtefall muss durch die beigefügten Nachweise so deutlich dargestellt sein, dass eine außenstehende Person den vorliegenden Sachverhalt anhand der Unterlagen nachvollziehen kann.

Wichtiger Hinweis: Bitte informieren Sie sich vorab, ob Ihre Situation unter die begründeten Härtefälle fällt und welche Nachweise erforerlich sind. Das Immatrikulationsamt steht Ihnen für Rückfragen zur Verfügung.

Nachteilsausgleich im Vergabeverfahren

In welchen Situationen kann ich einen Nachteilsausgleich beantragen?

Im Rahmen eines Zulassungsverfahrens auf zulassungsbeschränkte Studiengänge (NC-Studiengänge) können zwei Arten von Anträgen auf Nachteilsausgleich gestellt werden:

  1. Verbesserung der Durchschnittsnote
    Mit diesem Antrag können Sie Umstände geltend machen, die Sie gehindert haben, eine bessere Durchschnittsnote zu erzielen.
  2. Verbesserung der Wartezeit
    Mit diesem Antrag können Sie Umstände geltend machen, die Sie gehindert haben, Ihre Hochschulzugangsberechtigung früher zu erwerben.

Detaillierte Informationen zu begründeten Umständen und den erforderlichen Nachweisen finden Sie in den ergänzenden Informationen für Ihre Studienplatzbewerbung im Zentralen Vergabeverfahren für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge.

Wie stelle ich einen Antrag auf Nachteilsausgleich?

Ein Antrag auf Nachteilsausgleich muss bis zum 15. Juli im Rahmen der Online-Bewerbung gestellt werden. Während des Bewerbungsprozesses wird abgefragt, ob Sie einen Antrags auf Nachteilsausgleich stellen möchten. Beantworten Sie diese Frage mit „Ja”, werden Sie im nächsten Schritt aufgefordert die erforderlichen Nachweise hochzuladen.

Als Nachweis muss ein Gutachten der Schule (nicht einzelner Lehrer:innen) erbracht werden, da nur die Schule beurteilen kann, ob und in welchem Umfang sich die belastenden Umstände auf Ihre schulischen Leistungen ausgewirkt haben. Fordern Sie das Gutachten so frühzeitig wie möglich an, damit Ihre Schule es noch vor Bewerbungsschluss am 15. Juli erstellen kann. Sie müssen Ihrem Antrag zusätzlich alle Unterlagen beifügen, auf die sich das Schulgutachten stützt, z. B. Zeugnisse und fachärztliche Gutachten.

Wichtiger Hinweis: Bitte informieren Sie sich vorab über zusätzliche erforderliche Nachweise. Das Immatrikulationsamt steht Ihnen für Rückfragen zur Verfügung.

Nachteilsausgleich im Studium und bei Prüfungen

Das Inklusionsbüro der TH OWL berät Sie in allen Fragen zum Thema Nachteilsausgleich während des Studiums und bei Prüfungen. Das Angebot des Inklusionsbüros richtet sich an alle Studierende, unabhängig davon, ob sie in einem zulassungsbeschränkten oder zulassungsfreien Studiengang eingeschrieben sind.

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Das Inklusionsbüro der TH OWL

Studieren mit Behinderung oder Krankheit

Das Inklusionsbüro der TH OWL ist zentrale Anlaufstelle für Studierende mit Behinderung oder chronischer Krankheit. Erfahren Sie mehr über das Thema Nachteilsausgleich während des Studiums, Vernetzungsmöglichkeiten und Beratungsangebote.

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E-Mail: studierendenservice(at)th-owl.de

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