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Fach- und Ortswechsel

Sie haben bereits an einer anderen Hochschule studiert und möchten nun zur Technischen Hochschule Ostwestfalen-Lippe wechseln? Oder Sie waren zuvor schon bei uns eingeschrieben und mussten ihr Studium unterbrechen?

Sie können sich für die Einschreibung in ein höheres Fachsemester bewerben, wenn:

  • Sie von einer anderen Fachhochschule an die Technische Hochschule Ostwestfalen-Lippe wechseln möchten,
  • Sie bisher in einen anderen Studiengang eingeschrieben waren und in ein höheres Fachsemester eines Studiengangs an der Technischen Hochschule Ostwestfalen-Lippe eingeschrieben werden möchten,
  • Sie für den gewählten Studiengang früher schon einmal eingeschrieben waren und das Studium nach einer Unterbrechung (z. B. wegen Elternzeit/Krankheit/Erwerbstätigkeit) wieder aufnehmen möchten.

Eine Einschreibung in Ihren Wunschstudiengang ist nur möglich, wenn Sie aufgrund anrechenbarer Prüfungsleistungen in ein höheres Fachsemester aufgenommen werden können. Die Bestätigung über die Einstufung in ein höheres Fachsemester wird ausgestellt vom Prüfungsausschuss des jeweiligen Fachbereichs der Technischen Hochschule Ostwestfalen-Lippe.

Gut zu wissen

Informationen für Fach- und Ortswechsler

Allgemeines

Mit Inkrafttreten des neuen Hochschulgesetzes (HG NRW) sind die Regelungen zur Anerkennung von Prüfungsleistungen und Studienabschlüssen umfassend geändert worden. Die Anerkennung findet nicht mehr von Amts wegen statt; es muss nach § 63a Abs. 1 HG NRW durchweg ein Antrag von der oder dem Studierenden gestellt werden. Dies gilt auch bei einem Wechsel der Hochschule, ohne dass gleichzeitig der Studiengang gewechselt wird.

Ortswechsel, Quereinstieg und Wiederaufnahme

2.1. Ortswechsel

Der Wechsel von einer Fachhochschule an die TH OWL (FH nach FH) ohne den Wechsel des Studiengangs bedeutet nunmehr nicht, dass die Zählung der Fachsemester weitergeführt wird. Nunmehr kommt es darauf an, ob Sie einen Antrag auf Anerkennung der Leistungen stellen. Wenn ja, erfolgt die Anrechnung und die Einstufung durch die Prüfungsausschussvorsitzende oder den Prüfungsausschussvorsitzenden. Dies kann dann natürlich auch bedeuten, dass Sie Ihr Studium in einem Fachsemester fortführen, das von der Anzahl her geringer ist als das vorherige.

2.2. Quereinstieg

Wer bisher in einem anderen Studiengang eingeschrieben war und die Anerkennung bisher erworbener ECTS-Leistungspunkte beantragt und in ein höheres Fachsemester eines Studiengangs an der TH OWL eingeschrieben werden kann.

2.3. Wiederaufnahme

Wer für den gewählten Studiengang früher schon einmal eingeschrieben war und das Studium nach einer Unterbrechung (z.B. wegen Elternzeit / Krankheit / Erwerbstätigkeit) wiederaufnehmen möchte.

Einstufungsbescheinigung

Bewerberinnen und Bewerber, die in ein höheres Fachsemester eines Studiengangs an der TH OWL eingeschrieben werden möchten, müssen zunächst die Anerkennung bisher erworbener ECTSLeistungspunkte beim zuständigen Prüfungsausschuss beantragen. Im Fall einer Anerkennung erhalten Sie die Einstufungsbescheinigung von der oder dem Prüfungsausschussvorsitzenden. Auskünfte hierzu erteilen die Prüfungsamtsmitarbeiterinnen des Studiengangs, für den Sie sich interessieren:

Unbedenklichkeitsbescheinigung

Sofern der neue Studiengang artverwandt oder artgleich dem bisherigen Studiengang ist, müssen Sie u.a. für den Hochschul- oder Studiengangwechsel eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vorlegen. Mit der Bescheinigung bestätigt das bisherige Prüfungsamt, dass Sie Ihren Prüfungsanspruch nicht verloren haben. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung bestätigt außerdem, dass Sie in Ihrem bisherigen Studium weder Modul- noch Fachprüfungen endgültig nicht bestanden wurden. Damit hat das neue Prüfungsamt die formale Sicherheit, dass Sie alle erforderlichen Prüfungsleistungen erbringen dürfen. Unbedenklichkeitsbescheinigungen sollten bei einem Studienwechsel möglichst früh beantragt werden, da die Ausstellung unter Umständen etwas Zeit benötigt. Angefordert wird die Unbedenklichkeitsbescheinigung in vielen Fällen erst mit anderen Unterlagen wie der Exmatrikulationsbescheinigung der bisherigen Hochschule und Nachweisen über bisher erbrachte Leistungen.

Zulassungsbeschränkungen

In einigen Studiengängen müssen Sie ggf. auch in höheren Fachsemester mit Zulassungsbeschränkungen und Ausschlussfristen für Ihre Bewerbung rechnen. Das bedeutet für Sie, dass Ihnen zum gewünschten Termin unter Umständen kein Studienplatz zur Verfügung gestellt werden kann und somit ein Hochschul- oder Studiengangwechsel nicht möglich ist. Da eine allgemein gültige Aussage hierzu nicht möglich ist, wenden Sie sich bitte telefonisch oder per E-Mail an die zuständige Sachbearbeiterin bzw. an den zuständigen Sachbearbeiter des Immatrikulationsamtes.
Das Recht zum Besuch von Lehrveranstaltungen außerhalb des gewählten Studiengangs kann durch den Fachbereich beschränkt werden, wenn ohne die Beschränkung eine ordnungsgemäße Ausbildung der für einen Studiengang eingeschriebenen Studierenden nicht gewährleistet werden kann. Es gelten die Regelungen des § 59 Hochschulzukunftsgesetz (HZG NRW).

Bewerbung für Studierende außerhalb der EU

Studienbewerberinnen und -bewerber aus Nicht-EU-Ländern, die keine deutsche Hochschulreife erworben haben, müssen sich bis zum 15. Februar eines jeden Jahres über das Hochschulserviceportal von uni-assist bewerben.

Zulassungsbeschränkungen
In einigen Studiengängen müssen Sie ggf. auch in höheren Fachsemestern mit Zulassungsbeschränkungen und Ausschlussfristen für Ihre Bewerbung rechnen. Das bedeutet für Sie, dass Ihnen zum gewünschten Termin unter Umständen kein Studienplatz zur Verfügung gestellt werden kann und somit ein Hochschul- oder Studiengangwechsel nicht möglich ist.

Bewerbung für Studierende innerhalb der EU

Die Bewerbung für Fach- und Ortswechsler aus der EU läuft über das KIS-Portal, dem neuen Campusmanagementsystem der Technischen Hochschule Ostwestfalen-Lippe:

Zur Bewerbung im KIS-Portal

Informationen für Bewerberinnen und Bewerber finden Sie auf der Landingpage "Campusmanagement".


Bewerbungszeiträume

  • Sommersemester: 1. Oktober bis 15. März
  • Wintersemester: 1. April bis 15. September