Zweit- und Gasthörende
Kleine Zweithörerschaft
Die kleine Zweithörerschaft gibt Studierenden anderer Hochschulen die Möglichkeit, bestimmte Lehrveranstaltungen in einem ähnlichen Studiengang an der Technischen Hochschule Ostwestfalen-Lippe zu besuchen und entsprechende studiengangsbegleitende Prüfungen abzulegen. Über die Zulassung entscheidet der jeweilige Fachbereich. Die kleine Zweithörerschaft ist jeweils für ein Semester gültig; eine Verlängerung muss neu beantragt werden.
Bewerbungsfrist:
Der Bewerbungsantrag muss für das Wintersemester bis zum 15. Oktober und für das Sommersemester bis zum 15. März fristgerecht mit einer aktuellen Immatrikulationsbescheinigung des Semesters, für das die Zweithörerschaft beantragt wird, eingereicht werden.
Bei der erstmaligen Beantragung muss außerdem eine Kopie der Hochschulzugangsberechtigung vorgelegt werden.
Gebühr:
Für das Studium von Zweithörerinnen und Zweithörern gem. § 52 Abs. 1 HG (sog. kleine Zweithörerinnen und Zweithörer) wird ein Zweithörerbeitrag in Höhe von 100,- € pro Semester erhoben, wenn die Hochschule der Einschreibung außerhalb Nordrhein-Westfalens liegt oder diese eine Beitragspflicht nicht vorsieht.
Bewerbung kleine Zweithörerschaft
Große Zweithörerschaft
Die große Zweithörerschaft gibt Studierenden anderer Hochschulen die Möglichkeit, Lehrveranstaltungen eines fremden Studiengangs an der Technischen Hochschule Ostwestfalen-Lippe zu besuchen und einen entsprechenden Bachelor- bzw. Masterabschluss zu erlangen. Über die Zulassung entscheidet der Fachbereich.
Zugangsvoraussetzungen
Die Zugangsvoraussetzungen nach Maßgabe der Prüfungsordnungen der Technischen Hochschule Ostwestfalen-Lippe – beispielsweise geleistete Praktika – müssen erfüllt sein. Hierzu informieren Sie sich bitte auf den Webseiten des jeweiligen Fachbereiches. Dort finden Sie auch die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner des jeweiligen Prüfungsausschusses, bei dem Sie eine Einstufungsbescheinigung beantragen müssen.
Die große Zweithörerschaft ist jeweils für ein Semester gültig, eine Verlängerung muss neu beantragt werden.
Bewerbungsfrist
Der Bewerbungsantrag muss für das Wintersemester bis zum 15. Oktober und für das Sommersemester bis zum 15. März mit einer aktuellen Immatrikulationsbescheinigung des Semesters, für das die Zweithörerschaft beantragt wird, eingereicht werden.
Bei der erstmaligen Beantragung müssen außerdem eine Kopie der Hochschulzugangsberechtigung und die Einstufungsbescheinigung des Prüfungsausschusses vorgelegt werden.
Bewerbung große Zweithörerschaft
Gasthörerschaft
Für den Besuch einzelner Lehrveranstaltungen kann eine Gasthörerschaft beantragt werden. Eine Hochschulzugangsberechtigung ist hierfür nicht erforderlich. Die Lehrveranstaltungen müssen auf dem Bewerbungsantrag durch den jeweiligen Lehrenden genehmigt werden.
Fristen
Der Antrag muss für das Wintersemester bis zum 15. Oktober und für das Sommersemester bis zum 15. März mit den Unterschriften der Lehrenden und dem Zahlungsbeleg eingereicht werden.
Hinweis: Gasthörerinnen und Gasthörer sind nicht berechtigt, Prüfungen abzulegen. Bezüglich einer eventuellen Teilnahmebescheinigung stimmen Sie sich bitte mit dem Fachbereich bzw. dem oder der Lehrenden ab.
Gebühr:
Die Gasthörergebühr beträgt 100 Euro pro Semester. Bitte überweisen Sie den Betrag auf folgendes Konto:
Empfänger | Technische Hochschule Ostwestfalen-Lippe |
Kreditinstitut | Landesbank Hessen-Thüringen |
Konto | DE44 300 500000000062430 |
BIC | WELADEDD |
Verwendungszweck | Gasthörergebühr |
Fristen:
Der Antrag muss für das Wintersemester bis zum 15. Oktober und für das Sommersemester bis zum 15. März mit den Unterschriften der Lehrenden und dem Zahlungsbeleg eingereicht werden.
Gasthörerinnen und Gasthörer sind nicht berechtigt, Prüfungen abzulegen. Bezüglich einer eventuellen Teilnahmebescheinigung stimmen Sie sich bitte mit dem Fachbereich bzw. dem oder der Lehrenden ab.