Exmatrikulation
Wann kann ich mich exmatrikulieren?
Studierende können sich exmatrikulieren, wenn sie:
- das Studium nach bestandener Prüfung beenden,
- das Studium ohne Prüfung beenden,
- die Hochschule wechseln wollen,
- ihr Studium unterbrechen wollen,
- ihr Studium nach endgültiger nicht bestandener Prüfung beenden wollen.
Eine Exmatrikulation ist nur auf Antrag beim Immatrikulationsamt möglich. Diesen finden Sie im KIS-Portal.
Hinweis:
Wenn Sie sich nach Semesterbeginn exmatrikulieren, wird das laufende Semester auf der Exmatrikulationsbescheinigung und der Studienbescheinigung als Hochschulsemester mitgezählt. Studierende dürfen nach einer Exmatrikulation keine Prüfungen mehr ablegen. Der Beitrag für das Studierendenwerk und der AStA-Beitrag werden in diesem Fall nicht erstattet. Das NRW-Ticket kann anteilig erstattet werden. Dazu müssen Sie diesen Antrag ausfüllen und bis zum 15. April (Sommersemester) oder 15. Oktober (Wintersemester) im Immatrikulationsamt abgeben.
Wer sich exmatrikuliert, sollte seinen bzw. ihren Studierendenausweis (KIS-OWL) abgeben. Die KIS-OWL-Karte können Sie beim Servicepoint des S(Kim) abgeben. Falls sich noch ein Guthaben auf der Karte befindet, können Sie sich den Betrag auf Antrag im Studierendenwerk erstatten lassen.
Kontakt:
Immatrikulationsamt
E-Mail: immatrikulationsamt(at)th-owl.de
Zweifel im Studium
Für Zweifel während Ihres Studiums kann es unterschiedliche Gründe geben: Unzufriedenheit mit dem Studienfach, nicht bestandene Prüfungen oder fachliche Schwierigkeiten. Vielleicht haben sich auch Ihre Lebensumstände geändert oder Sie haben persönliche Sorgen, die Sie an der Fortsetzung ihres Studiums hindern.
Werfen Sie nicht gleich das Handtuch! Wir unterstützen und beraten Sie in diesen Situationen mit verschiedenen Angeboten.