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Barrierefrei studieren

Studieren mit Handicap

Jeder Mensch ist anders – deswegen bietet die Technische Hochschule Ostwestfalen-Lippe eine individuell zugeschnittene Beratung und Unterstützung für Studieninteressierte und Studierende an. Zusammen mit Mitarbeitenden aus Technik und Verwaltung sowie Lehrenden wird für jede Einzelsituation die bestmögliche Lösung gesucht.
Wir bieten Ihnen Hilfe vor und während Ihres Studiums an.

Junge Menschen mit (nicht-)sichtbarer Behinderung/chronischer Erkrankung sind in unserem Bildungssystem im Nachteil, wenn sie keine angemessenen Bedingungen vorfinden. Deshalb gibt es sogenannte "Nachteilsausgleiche“, welche entstandene Nachteile in Schule und Studium ausgleichen sollen.

Zu dieser Gruppe gehören insbesondere Menschen mit:

  • Mobilitätsbeeinträchtigungen
  • Sehbeeinträchtigungen
  • Hörbeeinträchtigungen
  • Sprechbeeinträchtigungen
  • Psychischen Erkrankungen (zum Beispiel Essstörungen, Depressionen)
  • Chronischen Krankheiten (zum Beispiel Rheuma, Morbus Crohn oder Diabetes)
  • Legastenie/Dyslexie
  • und andere Teilleistungsstörungen

    In der Informationsbroschüre des Deutschen Studierendenwerks e. V. (DSW) finden Studieninteressierte und Studierende mit Behinderungen und chronischen Krankheiten erste Informationen und Hilfestellung.

    Infobroschüre

    Sonderanträge vor dem Studium

    Informationen für Studieninteressierte

    Bei der Zulassung zum Studium gibt es folgende Nachteilsausgleiche, auch „Sonderanträge“ genannt, die für verschiedene Situationen gedacht sind.

    Härtefall

    Die TH OWL hält bis zu 5 Prozent der Studienplätze für Fälle außergewöhnlicher Härte vor. Im Rahmen dieser Quote führt die Anerkennung eines Härtefallantrages ohne Beachtung der Auswahlkriterien (Durchschnittsnote, Wartezeit) unmittelbar zur Zulassung vor allen anderen Bewerber:innen.

    Härtefallanträge werden sehr streng überprüft. Nicht jede Beeinträchtigung, mag sie auch als hart empfunden werden, rechtfertigt eine Zulassung als Härtefall. Vielmehr müssen so schwerwiegende gesundheitliche, soziale oder familiäre Gründe vorliegen, dass es nicht zugemutet werden kann, auch nur ein Semester auf die Zulassung zu warten.

    Nachteilsausgleich zur Verbesserung der Durchschnittsnote

    Mit diesem Sonderantrag lässt sich unter bestimmten Umständen die Durchschnittsnote des Schulabschlusszeugnisses verbessern. Leistungsbeeinträchtigungen, die eine/n Bewerber:in gehindert haben, beim Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung eine bessere Durchschnittsnote zu erreichen, können so gegebenenfalls ausgeglichen werden.

    Nachteilsausgleich zur Verbesserung der Wartezeit

    Im Rahmen des Auswahlverfahrens kommt es unter anderem auch auf die Anzahl der Wartesemester an, die seit dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung (zum Beispiel Abitur) verstrichen sind. Es können jedoch Umstände vorliegen, die den Erwerb des Schulabschlusses verzögert haben und der/die Bewerber:in kann somit weniger Wartesemester vorweisen.
    Werden diese Umstände anerkannt, wird gegebenenfalls ein früherer Zeitpunkt des Erwerbs der Studienberechtigung zugrunde gelegt und somit mehr Wartesemester angerechnet. Der/die Bewerber:in nimmt also an der Auswahl mit einer Wartezeit teil, die voraussichtlich ohne die Verzögerungen erreicht worden wäre.

    Umfangreiche Informationen zu den Sonderanträgen, die bei der Zulasssung zum Studium berücksichtigt werden können, finden Sie in den Hinweisen zu Sonderanträgen.

    Beachten Sie bitte, dass Ihre persönliche Situation durch die beigefügten Belege so deutlich dargestellt sein sollte, dass eine außenstehende Person Ihre Argumente anhand der Unterlagen nachvollziehen kann. Mit Hilfe des ausgefüllten Antrags Vorlage begründeter Unterlagen schicken Sie die entsprechenden Belege bitte bis zum 15. Juli eines jeden Jahres postalisch an das Immatrikulationsamt der Technischen Hochschule Ostwestfalen-Lippe.

    Nachteilsausgleiche im Studium

    Informationen für Studierende

    Nachteilsausgleiche sollen beeinträchtigungsbedingte Benachteiligungen individuell kompensieren. Studierende mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten haben ein Recht auf Nachteilsausgleiche im Studium und in Prüfungen. Nachteilsausgleiche im Studium sind immer individuell zwischen der/dem Studierenden mit einer (nicht-)sichtbaren Behinderung/chronischen Erkrankung sowie der eigenen Hochschule zu vereinbaren. Sie sollen gewährleisten, dass ein Studium im Rahmen der eigenen Möglichkeiten absolviert werden kann. Es handelt sich hierbei nicht um eine Erleichterung des Studiums oder um einen Vorteil gegenüber den nichtbehinderten Studierenden, sondern um einen Ausgleich der behinderungsbedingten Nachteile im Studium. 

    Mögliche Beispiele für Nachteilsausgleiche im Studium und/oder in Prüfungen können zum Beispiel folgende Regelungen sein:

    • Zeitverlängerung bei Klausuren
    • Veränderung von Prüfungsleistungen (Prüfungsmodifikationen), zum Beispiel schriftlich zu mündlich oder umgekehrt (der Wechsel von Referat zu Hausarbeit oder von Gruppen- in Einzelarbeit etc.)
    • Beantragung (zusätzlicher) Ruhezeiten in Prüfungssituationen
    • Entzerrung des Studiums
    • eigenes Prüfungszimmer bei Klausuren
    • Verlängerung von Fristen bei Haus- oder Abschlussarbeiten.

    Zudem können hierbei durchaus auch „neue (individuelle) Wege“ gegangen werden, wenn klar wird, dass zuvor getroffene oder bereits bestehende Nachteilsausgleiche dem/der Student:in mit einer (nicht-)sichtbaren Behinderung/chronischen Erkrankung nicht weiterhelfen. Nur wer beeinträchtigungsbedingte Behinderungen nachweist und belegt, kann Anspruch auf Nachteilsausgleiche geltend machen.

    Besondere Belange Studierender mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten werden auch im BAföG durch verschiedene Nachteilsausgleiche berücksichtigt. Weitere Informationen finden Studierende auf der Website des Deutschen Studierendenwerks.

    Im ILIAS-Kurs der Schwerbehindertenvertretung finden alle Studierenden der TH OWL viele weitere Informationen zu Themen rund um Inklusion und Barrierefreiheit. Dieser soll zukünftig für alle Personen der Hochschule ein Ort des Austauschs und der Information sein.

    Beauftragter für Studierende mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten

    Arnd Miels berät fachbereichsunabhängig zu Fragen des Nachteilsausgleichs im Studium und bei Prüfungen. Bei Bedarf bietet er Unterstützung und vermittelt zwischen Studierenden und Lehrenden beziehungsweise der Verwaltung.
    Ihre persönlichen Angaben werden streng vertraulich behandelt.

    Arnd Miels 
    Telefon: +49 5261 702 6254
    E-Mail: arnd.miels(at)th-owl.de

    Weitere Ansprechpersonen an der TH OWL

    Fachbereiche

    Bei Fragen des Nachteilsausgleiches zum Studium (zum Beispiel Entzerrung des Studiums) können Sie sich auch direkt an den Dekan Ihres Fachbereiches wenden.
    Bei Fragen des Nachteilsausgleichs für Prüfungen (zum Beispiel Zeitverlängerung bei Klausuren) an den Prüfungsausschuss Ihres Studiengangs.

    Zentrale Studienberatung

    Bei ersten Fragen zum Thema Studieren mit Handicap können sich Studierende auch an die Zentrale Studienberatung wenden. Gerne helfen wir Ihnen den Kontakt zu den verantwortlichen Ansprechpersonen innerhalb der Hochschule herzustellen.
    Ihre persönlichen Angaben werden streng vertraulich behandelt.

    Telefon: +49 5261 702 2535
    E-Mail: studienberatung(at)th-owl.de

    Website Zentrale Studienberatung

    Career Service

    Berufseinstieg mit Behinderungen, chronischen oder psychischen Erkrankungen – Studierende, die Behinderungen haben, an einer chronischen oder psychischen Erkrankung leiden und sich fragen, wie sie damit beispielsweise im Vorstellungsgespräch umgehen sollen, sind herzlich eingeladen, sich an den Career Service der TH OWL zu wenden. Er berät und unterstützt Sie gerne zu dieser und verwandten Fragen.

    Telefon: +49 5261 702 2536
    E-Mail: career-service(at)th-owl.de

    Website Career Service

    Selbstest

    Sag ich's?

    Unsicher, ob Sie von Ihrer Beeinträchtigung erzählen sollen?
    Die Universität Köln hat einen Selbst-Test entwickelt, der Sie dabei unterstützen kann,

    • Ihre Gedanken zu sortieren,
    • Argumente für und gegen die Offenlegung Ihrer gesundheitlichen Beeinträchtigung sprechen, zu sammeln (basierend auf wissenschaftlicher Forschung),
    • Ihnen eine personalisierte Auswertung Ihrer Antworten zu geben und Sie somit bei der Entscheidung unterstützen.

    Zum Selbst-Test