Studieren mit Kind
Sie haben Fragen zur Vereinbarkeit von Studium und Familie?
Ein Studium mit Kind zu absolvieren, erfordert von den Eltern Organisationsgeschick, Kommunikationsstärke und Flexibilität.
Unser Familienservice berät Sie gern. Hier können Sie konkrete Fragen in einem vertrauensvollen Umfeld klären, zum Beispiel, welche notwendigen Schritte bei einer Schwangerschaft bestehen, wann staatliche Leistungen wie Arbeitslosengeld II, Sozialgeld fürs Kind, Wohngeld oder Mutterschaftsgeld etc. gewährt werden und welche Betreuungsmöglichkeiten vorhanden sind.
Weitere Angebote für studierende Eltern:
- Prüfungen: Jede Prüfungsordnung enthält den Paragraphen „Studierende in besonderen Situationen“. Dieser trifft besondere Regelungen für das Ablegen von Prüfungen durch Studierende, die vor besonderen Herausforderungen stehen, weil sie zum Beispiel im Mutterschutz sind, Elterngeld beziehen oder sich um einen pflegebedürftigen Angehörigen kümmern müssen.
- Beurlaubung: Im Falle einer Schwangerschaft oder für Phasen, in denen Sie sich mehr Zeit für ihr Kind nehmen wollen oder müssen, können Sie sich vom Studium beurlauben lassen. Beachten Sie dabei die Hinweise zur Beantragung eines Urlaubssemesters und halten Sie ggf. Rücksprache mit dem Amt für Ausbildungsförderung.
- Notfall-Stipendium: Die Technische Hochschule Ostwestfalen-Lippe bietet Studierenden in familiären Notsituationen die Möglichkeit, ein Stipendium zu erhalten. Alle wichtigen Informationen zur Beantragung des Stipendiums finden Sie hier. Bitte stellen Sie Ihren Antrag an die Gleichstellungsbeauftragte.
- Kinderteller in den Mensen: In allen Mensen des Studierendenwerks Bielefeld gibt es einen Gratis-Kinderteller. Studierende, die ein komplettes Menü kaufen, können für ihre Kinder (bis zu 10 Jahren) den Kinderteller erhalten. Weitere Informationen finden Sie hier.
- Eltern-Kind-Räume: Diese Räume können alle Eltern nutzen. Der Zugang ist jederzeit und ohne Anmeldung möglich. Eine Übersicht dieser Räume finden Sie unter Kinderbetreuung.
- Teilzeitstudium: Für mehr zeitliche Flexibilität im Studium besteht die Möglichkeit, einige unserer Studiengänge in Teilzeit zu studieren.
- Mutterschutz: Ab dem 1. Januar 2018 können auch Studierende vom Mutterschutzrecht Gebrauch machen. Schwangere Studentinnen melden sich bitte beim Familienservice. Weitere Informationen dazu finden Sie unter Mutterschutz und Elternzeit.
Kontakt
Die folgenden Beratungsstellen kümmern sich um Ihre Fragen:
- Zentrale Studienberatung ,
- Prüfungsämter der Fachbereiche (zum Beispiel bei Fristenverlängerungen o.ä.),
- Allgemeiner Studierendenausschuss (AStA),
- Gleichstellungsbeauftragte und Familienservice