FAQ´s
Viele Studierende oder angehende Studentinnen und Studenten stellen uns oft die hier gelisteten Fragen:
Woher bekomme ich eine Wohnung?
Zum einen gibt es den Landesverband Lippe mit seinen Wohnheimen (siehe unter "Studienumfeld"). Daneben gibt es noch den privaten Wohnungsmarkt, der am besten über die Lippische Landeszeitung (Samstagsausgabe) erschlossen wird (www.lz-online.de).
Was wird aus meiner beruflichen Tätigkeit als Praktikum anerkannt?
In jedem Studiengang gibt es eine Beschreibung der geforderten Inhalte. Wenn Sie uns eine Bestätigung beibringen können, dass Sie diese Tätigkeiten (ganz oder auch nur Teile davon) in einem Zeitumfang von X Wochen schon absolviert haben, können wir anerkennen.
Welche schon erbrachten Studienleistungen werden anerkannt?
Bei einem Wechsel von einer anderen Hochschule zu uns können (nicht müssen) schon erbrachte Studienleistungen angerechnet werden. Die Anerkennung findet nach der Einschreibung durch den jeweiligen Fachdozenten statt. Er erkennt an, wenn Stundenumfang, Lehrinhalte und Prüfungsform vergleichbar sind.
Logistik: Praktika bei Ausbildung zum Handelsfachpacker?
Mit einer abgeschlossenen Ausbildung zum Handelsfachpacker benötigen Sie keine weiteren Praktika für den Studiengang Logistik.
Logistik: Praktika bei Ausbildung zur Fachkraft für Lagerwirtschaft?
Mit einer abgeschlossenen Ausbildung zur Fachkraft für Lagerwirtschaft benötigen Sie keine weiteren Praktika für den Studiengang Logistik.
Logistik: Praktika bei besuchter Höherer Handelsschule/Berufskolleg?
Wenn Sie im Rahmen der Höheren Handelsschule/Berufskolleg ein mehrmonatiges Praktikum in einem Industriebetrieb absolviert haben, und die Tätigkeiten dort mit den von uns geforderten Tätigkeiten übereinstimmen und Sie eine entsprechende Bestätigung beibringen können, erkennen wir das Praktikum "Wirtschaft" an. Das Praktikum "Technik" ist noch zu absolvieren.
BWL: Praktika bei besuchter Höherer Handelsschule/Berufskolleg?
Wenn Sie im Rahmen der Höheren Handelsschule/Berufskolleg ein mehrmonatiges Praktikum in einem Industriebetrieb absolviert haben, und die Tätigkeiten dort mit den von uns geforderten Tätigkeiten übereinstimmen und Sie eine entsprechende Bestätigung beibringen können, erkennen wir das Grundpraktikum "Wirtschaft" an, Fachpraktikum ist noch zu leisten.
BWL: Praktika bei abgeschlossener Kaufmännischer Ausbildung?
Wenn Sie über eine abgeschlossene Ausbildung im Bereich Wirtschaft (z.B. Einzelhandelskauffrau/-mann, Industriekaufmann/-frau, Reiseverkehrskauffrau/-mann, etc.) oder Verwaltung verfügen, benötigen Sie keine weiteren Praktika für den Studiengang Wirtschaft.
BWL: Praktika bei abgeschlossener Ausbildung zur/zum Buchhändler/-in?
Das Grundpraktikum wird bei einer abgeschlossenen Ausbildung zur/zum Buchhändler/-in anerkannt. Das Fachpraktikum ist in voller Länge in einem Industriebetrieb zu erbringen. Bitte achten Sie auf den obligatorischen Punkt Rechnungswesen.
BWL: Praktika bei besuchtem Wirtschaftsgymnasium?
Im Rahmen dieser Schulform gibt es in der Regel keine mehrmonatigen Praxisphasen in Industriebetrieben. Daher gibt es auch keine anerkennbaren Praktika.
BAföG?
Nähere Informationen zum BAföG erhalten Sie nicht über die Technische Hochschule OWL sondern über unseren Partner, das Studierendenwerk Bielefeld unter: www.studierendenwerk-bielefeld.de