Anerkennung von Prüfungsleistungen aus anderen Studiengängen oder von anderen Hochschulen
Rechtlich bindende Details zur Anerkennung von Prüfungsleistungen in anderen Studiengängen oder von anderen Hochschulen sind der jeweils gültigen Prüfungsordnung zu entnehmen und werden im Folgenden nicht jeweils gesondert zitiert. Bei den folgenden Hinweisen handelt es sich um eine rechtlich nicht bindende Erläuterung.
Unterscheidung in die Anerkennung von Prüfungsleistungen in:
- Prüfungsleistungen aus einem Studiengang des FB W der TH OWL in einem zweiten Studiengang des FB W bei identischer Modul- bzw. Prüfungsnummer
- Prüfungsleistungen aus anderen Studiengängen, anderen Fachbereichen der TH OWL oder anderen Hochschulen bei unterschiedlicher Modul- bzw. Prüfungsnummer
Zu (1) Anerkennung von Prüfungsleistungen aus einem Studiengang des FB W der TH OWL in einem zweiten Studiengang des FB W bei identischer Modul- bzw. Prüfungsnummer
Die Anerkennung von Prüfungsleistungen aus einem Studiengang des FB W der TH OWL in einem zweiten Studiengang des FB W bei identischer Modul- bzw. Prüfungsnummer sollte automatisch im System erfolgen. Bitte überprüfen Sie dieses und melden sich bei Unstimmigkeiten bzw. Unklarheiten im Prüfungsamt des FB W (Frau Rudolph).
Bitte beachten Sie, dass auf dem „neuen“ Prüfungsversuchekonto automatisch alle Prüfungsversuche in diesem Modul (d. h. auch alle Fehlversuche in diesem Modul aus dem „Erststudium“) abgezogen werden!
Zu (2) Anerkennung von Prüfungsleistungen aus anderen Studiengängen, anderen Fachbereichen der TH OWL oder anderen Hochschulen bei unterschiedlicher Modul- bzw. Prüfungsnummer
Anerkennungsfähig sind Module, wenn diese den Prüfungsleistungen, die sie ersetzen sollen, nach Niveau (Fachhochschule, Hochschule, Universität), Umfang (mind. 6 ECTS) und Modulinhalt gleichwertig sind. Wenn das Lemgoer Modul, das ersetzt werden soll, benotet ist, muss die auswärtige Leistung auch eine Benotung aufweisen. Prüfungsleistungen können innerhalb eines Studiengangs nur einmal anerkannt werden.
Bitte beachten Sie, dass je anerkannter Prüfungsleistung zwei Versuche vom jeweiligen Konto für Prüfungsversuche abgezogen werden (jedoch nur ein Versuch, sofern es sich um die letzte noch fehlende Prüfungsleistung handelt, die diesem Konto unterliegt).
Das Anerkennungsverfahren auswärtig erbrachter Prüfungsleistungen erfolgt erst nach Einschreibung in einem Studiengang des FB W und nur auf Antrag mit entsprechenden Belegen der Studierenden / des Studierenden. Bitte reichen Sie die folgenden Unterlagen beim Prüfungsamt des FB W bei Frau Korn: nicola.korn@th-owl.de in eingescannter oder fotografischer Form online ein:
- vorausgefülltes Antragsformular,
- Prüfungsordnung des betreffenden ehemaligen Studiengangs,
- Transcript of Records, Zwischenzeugnis oder vergleichbares Dokument (aus dem zwingend die ECTS und Noten der einzelnen Module hervorgehen müssen),
- die jeweilige Modulbeschreibung(en) des/der anzuerkennenden auswärtigen Moduls/Module sowie des/der entsprechenden Moduls/Module des FB W.