Anerkennung und Anrechnung von Leistungen
Rechtlich bindende Details zur Anerkennung von Prüfungsleistungen aus anderen Studiengängen der TH OWL oder von anderen Hochschulen sind der jeweils gültigen Prüfungsordnung zu entnehmen und werden im Folgenden nicht jeweils gesondert zitiert. Bei den folgenden Hinweisen handelt es sich um eine rechtlich nicht bindende Erläuterung.
Die Anerkennung von Prüfungsleistungen lässt sich untergliedern in:
- Prüfungsleistungen aus einem Studiengang an der TH OWL in einem zweiten Studiengang der TH OWL bei identischer Modul- bzw. Prüfungsnummer
- Prüfungsleistungen aus anderen Studiengängen am FBW oder aus anderen Fachbereichen der TH OWL bei unterschiedlicher Modul- bzw. Prüfungsnummer oder aus Studiengängen an anderen Hochschulen
Hiervon strikt zu unterscheiden ist eine potentielle Anrechnung von außerhalb von Hochschulen erbrachter Leistungen.
Zu (1) Anerkennung von Prüfungsleistungen aus einem Studiengang der TH OWL in einem zweiten Studiengang der TH OWL bei identischer Modul- bzw. Prüfungsnummer
Die Anerkennung von Prüfungsleistungen aus einem Studiengang der TH OWL in einem zweiten Studiengang der TH OWL bei identischer Modul- bzw. Prüfungsnummer sollte automatisch im System erfolgen. Bitte überprüfen Sie dieses und melden sich bei Unstimmigkeiten bzw. Unklarheiten im Prüfungsamt des FB W (Frau Rudolph/Frau Schulz).
Zu (2) Anerkennung von Prüfungsleistungen aus anderen Studiengängen, anderen Fachbereichen der TH OWL oder anderen Hochschulen bei unterschiedlicher Modul- bzw. Prüfungsnummer
Anerkennungsfähig sind Module, wenn diese den Prüfungsleistungen, die sie ersetzen sollen, nach Niveau, Umfang (in ECTS) und Modulinhalt gleichwertig sind. Wenn das FBW-Modul, das ersetzt werden soll, benotet ist, sollte die auswärtige Leistung auch eine Benotung aufweisen. Im Ausnahmefall kann ein Modul jedoch auch unbenotet anerkannt werden.
Prüfungsleistungen können innerhalb eines Studiengangs nur einmal anerkannt werden.
Das Anerkennungsverfahren auswärtig erbrachter Prüfungsleistungen erfolgt erst nach Einschreibung in einem Studiengang des FB W und nur auf Antrag mit entsprechenden Belegen der Studierenden / des Studierenden. Bitte reichen Sie die folgenden Unterlagen beim Prüfungsamt des FB W bei Frau Jana Schulz: jana.schulz@th-owl.de in eingescannter oder fotografischer Form online ein:
- vorausgefülltes Antragsformular,
- Prüfungsordnung des betreffenden ehemaligen Studiengangs,
- Transcript of Records, Zwischenzeugnis oder vergleichbares Dokument (aus dem zwingend die ECTS und Noten der einzelnen Module hervorgehen müssen),
- die jeweilige Modulbeschreibung(en) des/der anzuerkennenden auswärtigen Moduls/Module sowie des/der entsprechenden Moduls/Module des FB W.
Anrechnung von sonstigen Leistungen
Nur in besonderen Ausnahmefällen können auch sonstige Leistungen angerechnet werden. Da auch hier eine Gleichwertigkeit in Niveau, Umfang und Inhalt zum Modul im FBW gefordert ist, ist eine solche Anerkennung im Regelfall nicht möglich. Falls Sie eine Anrechnung wünschen, sollten Sie den Fall mit dem/der entsprechenden Modulverantwortlichen vorbesprechen und nur bei positivem Signal einen formellen Antrag auf Anrechnung stellen (gehen Sie hierzu dann möglichst analog vor, wie unter 2. beschrieben).