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Prüfungsanmeldung / Sonderregelungen / Sperrsemester / Fortschrittsregelung

Verbindlichkeit der Anmeldezeiträume und Abmeldefristen für Prüfungen sowie Beleg der Prüfungsanmeldung    

Die in den Prüfungsplänen angegebenen Anmeldezeiträume und ggf. Abmeldefristen sind verbindlich für die Online-Anmeldung zu den Prüfungen einzuhalten. Bitte drucken Sie sich direkt nach der erfolgten Prüfungsanmeldung einen Beleg Ihrer Prüfungsanmeldung auf Papier aus und bringen Sie diesen unbedingt als Nachweis Ihrer Prüfungsanmeldung zur Prüfung mit. Ohne Nachweis der Anmeldung erfolgt keine Prüfung! Eine An- bzw. Abmeldung außerhalb des Anmeldezeitraums im Prüfungsamt des FBW (persönlich, telefonisch oder per Mail) ist grundsätzlich nicht möglich.

Ausnahmen hiervon werden nur auf schriftlichen, begründeten und belegtem Antrag durch den Prüfungsausschussvorsitzenden gewährt (z. B. bei belegtem Krankenhausaufenthalt während des gesamten Anmeldezeitraums). Eine während des Anmeldezeitraums noch fehlende Prüfungsberechtigung für höhere Fachsemester („Sperrsemester“ bzw. Fortschrittsregelung aufgrund von fehlenden Prüfungsleistungen), die nach Ende des Anmeldezeitraums und vor Prüfungsbeginn erworben wurde, ist KEIN Grund für eine nachträgliche Prüfungsanmeldung.

Falls aus technischen Gründen eine Online-Prüfungsanmeldung nicht möglich ist, wenden Sie sich bitte persönlich während des offiziellen Anmeldezeitraums per Mail, per Fax oder per Telefon an Frau Rudolph vom Prüfungsamt des FBW. Eine nachträgliche Prüfungsanmeldung aufgrund angeblicher (nicht gemeldeter) technischer Probleme ist nicht möglich. Eine "Gruppenanmeldung" durch einzelne Studierende ist nicht möglich.

Der Rücktritt von Prüfungen während des Prüfungszeitraums aufgrund von Krankheit (d. h. bei rechtzeitigem Vorliegen eines ärztlichen Attests) bleibt hiervon unberührt.

Antrag auf Sonderprüfung

Gemäß der Prüfungsordnung wird jede Prüfung 1x pro Semester angeboten, gesonderte Prüfungen außerhalb dieses Prüfungsplans sind nicht möglich. Ausnahmen hiervon können nur nach begründetem, schriftlichem Antrag bei dem Prüfungsausschussvorsitzenden im Einzelfall vom Prüfungsausschuss genehmigt werden. Als Gründe für eine Ausnahme können gelten:

  • Studierende in besonderen Situationen gemäß §15 und §16 allgemeine BPO (VK55-2019) bzw. §15 und §16 allgemeine MPO (VK56-2019)
  • In folgendem Fall (Punkt (1) bis (3) müssen gleichzeitig erfüllt sein) kann eventuell eine Sonderprüfung genehmigt werden (es besteht aber kein Anspruch auf Genehmigung!):
    (1) Es handelt sich – abgesehen von Abschlussarbeit und Kolloquium – um Ihre letzte Modulprüfung.
    (2) Die Abschlussarbeit ist angemeldet, das Abgabedatum ist Ihnen vom Prüfungsamt bereits mitgeteilt worden.
    (3) Die nächste reguläre Prüfung des noch offenen Moduls findet mehr als 8 Wochen nach dem offiziellen Abgabedatum Ihrer Abschlussarbeit statt.
    Wenn nicht alle Punkte (1) bis (3) gleichzeitig auf Sie zutreffen, ist ein Antrag auf Sonderprüfung aussichtslos.

Hinweise zum sogenannten "Sperrsemester"

Die „Sperrsemesterregelung“ gilt nur für Studierende der Studiengänge BWL und Logistik unter der BPO2017 (VK37-2020). Die Prüfungen der ersten drei Fachsemester sollten Sie möglichst bis zum Ende des vierten Semesters bestanden haben, ansonsten werden Sie gemäß Prüfungsordnung zu den Modulprüfungen des fünften und höherer Fachsemester nicht zugelassen.

Ausnahmen vom Sperrsemester können nur bei sogenannten Härtefällen (z. B. Quereinsteiger von anderen Hochschulen in ein höheres Fachsemester (≥ 3 Fachsemester), Pflege von nahen Angehörigen oder bei chronischer Krankheit, vgl. dazu §15a BPO HLPBW (VK37-2020)) erfolgen. Hierzu ist VOR der Prüfungsanmeldephase ein schriftlicher, begründeter Antrag mit entsprechenden Belegen im Prüfungsamt ein zu reichen.

Hinweise zur Fortschrittsregelung

Für eine erfolgreiche Anmeldung zu den Prüfungen nach der BPO2019 (VK05-2020) für die Studiengänge BWL, Internationale Logistik und Wirtschaftspsychologie gelten die folgenden Zulassungsvoraussetzungen (Fortschrittsregelung).

Für die Studiengänge BWL, Internationale Logistik und Wirtschaftspsychologie erfolgt eine Zulassung zu den Prüfungen des 3. Semesters nur, wenn ein Leistungsnachweis im Umfang von 30 CPs vorliegt.

Für die Studiengänge BWL und Internationale Logistik erfolgt eine Zulassung zu den Prüfungen des 4. Semesters nur, wenn der Nachweis des erfolgreichen Bestehens des Moduls Wirtschaftsmathematik und ein Leistungsnachweis im Umfang von insgesamt 48 CPs vorliegen.

Für den Studiengang Wirtschaftspsychologie erfolgt eine Zulassung zu den Prüfungen des 4. Semesters nur, wenn der Nachweis des erfolgreichen Bestehens des Moduls Statistik 1 und ein Leistungsnachweis im Umfang von insgesamt 48 CPs vorliegen.

Für die Studiengänge BWL und Internationale Logistik erfolgt eine Zulassung zu den Prüfungen des 5. und 6. Semesters nur, wenn der Nachweis des erfolgreichen Bestehens der Module Wirtschaftsmathematik und Wirtschaftsstatistik und ein Leistungsnachweis im Umfang von insgesamt 78 CPs vorliegen.

Für den Studiengang Wirtschaftspsychologie erfolgt eine Zulassung zu den Prüfungen des 5. und 6. Semesters nur, wenn der Nachweis des erfolgreichen Bestehens der Module Statistik 1 und Empirische Forschungsmethoden und ein Leistungsnachweis im Umfang von insgesamt 78 CPs vorliegen.