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Einstufungsbescheinigung

Rechtlich bindende Details zur Einstufungsbescheinigung sind der jeweils gültigen Prüfungsordnung zu entnehmen und werden im Folgenden nicht jeweils gesondert zitiert. Bei den folgenden Hinweisen handelt es sich um eine rechtlich nicht bindende Erläuterung.

Die Einstufungsbescheinigung sagt aus, in welchem Studiengang und in welchem Semester Sie Ihr Studium, Platzerhalt vorausgesetzt, aufnehmen könnten. Dies ist abhängig von den bereits erbrachten Prüfungsleistungen in Bezug auf den angestrebten Studiengang.

Die Einstufungsbescheinigung für die Studiengänge des FB W können Sie formlos beantragen bei:

  • Frau Rudolph (wenn Sie Ihre bisherigen Prüfungsleistungen in einem Studiengang des FBW der TH OWL erbracht haben)
    martina.rudolph@th-owl.de

bzw.

  • Frau Nicola Korn (wenn Sie Ihre bisherigen Prüfungsleistungen in anderen Fachbereichen der TH OWL oder anderen Hochschulen erbracht haben)
    nicola.korn@th-owl.de

Die Einstufungsbescheinigung müssen Sie innerhalb der Bewerbungsfristen (bis 15. Januar für Sommersemester, bis 15. Juli für Wintersemester) unter Vorlage der folgenden Unterlagen anfordern:

  • wenn Sie Ihre bisherigen Prüfungsleistungen in einem Studiengang des FB W der TH OWL erbracht haben:
    formloser Antrag per Mail an Frau Rudolph unter Angabe Ihres vollständigen Namens, des geplanten Studiengangs und Ihrer bisherigen Matrikelnummer.
  • wenn Sie Ihre bisherigen Prüfungsleistungen in anderen Fachbereichen der TH OWL oder anderen Hochschulen erbracht haben:
    entweder als beglaubigte Kopie oder Original in der Sprechstunde vorlegen oder aber per Post unter Angabe von Kontaktdaten inkl. Angabe einer Kontakt-Mailadresse zusenden mit Info, dass Sie eine Einstufungsbescheinigung für Studiengang x möchten:
    - Zeugnis über Studienabschluss von der anderen Hochschule, falls vorhanden
    - Leistungsnachweis/Transcript of Records vom Prüfungsamt Ihrer bisherigen Hochschule mit Namen der Lehrveranstaltungen und ECTS-Punkten (mit Stempel und Unterschrift)

Die Einstufungsbescheinigung wird dann direkt an das Immatrikulationsamt gesendet und Sie erhalten eine Mail mit der Information über die Einstufung.

Bitte beachten Sie: die Einstufungsbescheinigung sagt nichts über die Anerkennungsfähigkeit der einzelnen, bislang erbrachten Prüfungsleistungen aus. Informationen zur Anerkennung von Prüfungsleistungen aus anderen Studiengängen oder von anderen Hochschulen (welche erst nach Ihrer positiven Einschreibung erfolgt!) erhalten Sie hier.