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Praxissemester

Studiengänge Betriebswirtschaftslehre, Internationale Logistik und Wirtschaftspsychologie

Die fakultativen Praxissemester in den o. g. Bachelorstudiengängen des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften werden in der Regel ab dem vierten Fachsemester abgeleistet.

Gemäß Praxissemesterordnung (PSO PuW) vom 16. Dezember 2010 soll das Praxissemester die Studentinnen und Studenten an die beruflichen Tätigkeiten durch konkrete Aufgabenstellungen und praktische Mitarbeit in den Betrieben heranführen. Es soll insbesondere dazu dienen, die im bisherigen Studium erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten anzuwenden und die bei der praktischen Tätigkeit gemachten Erfahrungen zu reflektieren und auszuwerten.

Studierende, die ein fakultatives Praxissemester ableisten möchten, werden auf Antrag zugelassen, wer alle studienbegleitenden Prüfungen in den Pflichtfächern des ersten Studienabschnitts laut Studienverlaufsplan bestanden hat und die besonderen Studienvoraussetzungen erfüllt. Über die Zulassung zum Praxissemester entscheidet der Prüfungsausschuss.

Die einzelen Schritte des Vorgehens sind hier im Detail beschrieben.


Download:

Vorgehensweise

Praxissemester Antrag

Vertrag Praxissemester